Die Politik reagiert auf die akute Bedrohung
durch den islamistischen Terrorismus. Die Razzien am Mittwoch und die
Änderung des BKA-Gesetzes sind deutliche Signale, dass der deutsche
Rechtsstaat wehrhaft sein kann und muss. Im Wahljahr werden sicher
weitere Anti-Terror-Maßnahmen wie der Ausbau der Videoüberwachung
folgen, die auch der Beruhigung der Bürger dienen. Wer jedoch den
Koalitionsparteien wahltaktische Motive unterstellt, wer die
Politiker des Alarmismus bezichtigt, der unterschätzt die
existenzielle Gefahr für unsere Demokratie, die von gewaltbereiten
Fanatikern ausgeht.
Aus dem Behördenversagen im Fall von Amri mussten Lehren gezogen
werden. Und sie sind richtig gezogen. Elektronische Fußfesseln
alleine werden keine Anschläge verhindern. Aber sie können die
Überwachung von 550 Gefährdern in Deutschland erleichtern, ihre
Bewegungen einschränken und sie an der Ausreise in die Kampfgebiete
im Ausland hindern. Die Behörden erwarten, dass die Anzahl von
Gefährdern wachsen wird und mit ihr das Risiko von Anschlägen. Es
gibt jedoch keine Möglichkeit, binnen kurzer Zeit ein Heer von
Extra-Bewachern auszubilden und einzustellen, um die Islamisten rund
um die Uhr verfolgen zu können. Somit ist die Fußfessel als Baustein
der Anti-Terror-Strategie unvermeidlich.
Allerdings – und auch das gehört zu den Pflichten des Rechtsstaats
– muss die Politik den juristischen Bedenken gegen die erweiterten
BKA-Vollmachten Rechnung tragen. Der Zwang zu Fußfesseln bei
Verdächtigen, die vielleicht noch keine Straftaten verübt haben, ist
ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Darum sind bundesweit
einheitliche, nachvollziehbare Kriterien notwendig, wer und wann als
Gefährder eingestuft wird. Vor allem die Länder, in deren
Zuständigkeit hauptsächlich die Überwachung von gefährlichen
Islamisten fällt, müssen jetzt schnell ihre Polizeigesetze anpassen.
An Baden-Württemberg wird es wohl nicht liegen: Innenminister Thomas
Strobl ist ein Befürworter der verschärften Sicherheitsmaßnahmen.
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