Der Streit um die Reform des Landtagswahlrechts
ist ein klares Beispiel für den Vorwurf an Politiker, dass sie
mitunter Versprechen nicht einhalten. Bereits in der vorherigen
Legislaturperiode hatten Grüne und SPD im Koalitionsvertrag
festgeschrieben, das Wahlrecht „geschlechtergerecht“ ausgestalten zu
können, wie es hieß. Passiert ist nichts.
Die Zeichen stehen auch diesmal nicht auf Änderung. Nicht nur,
aber vor allem verantwortlich ist dafür die CDU. Fünf ihrer
Vertreter, davon zwei aus der Fraktion, haben den Koalitionsvertrag
unterzeichnet. Damit haben sie sich verpflichtet, ein
Personalisiertes Verhältniswahlrecht mit geschlossener Liste
einzuführen. Doch auch FDP und SPD im Landtag müssen Wort halten und
die Reform unterstützend begleiten. Sie hatten im Programm zur
Landtagswahl ebenfalls eine Änderung angekündigt.
Bleibt alles beim Alten, schadet das der politischen
Glaubwürdigkeit der Reformgegner massiv. Es würde zudem die
grün-schwarze Koalition auf Dauer belasten. Bricht die CDU den
Koalitionsvertrag, werden sich auch die Grünen nicht mehr an das Werk
gebunden fühlen.
Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 0751/2955 1500
redaktion@schwaebische-zeitung.de
Original-Content von: Schwäbische Zeitung, übermittelt durch news aktuell