Es gibt in Deutschland rund 200 Unternehmen,
die zu einem maßgeblichen Anteil einer Stiftung gehören. Firmen wie
Zeiss, ZF und Bosch sind Aushängeschilder der baden-württembergischen
Wirtschaft. Diese Stiftungsunternehmen investieren geduldig und mit
langem Atem. Auch mittelständische Unternehmer wählen gern die
Rechtsform der Stiftung, wenn sie ihr Lebenswerk über den Tod hinaus
sichern oder vor dem Zugriff gieriger Verwandter schützen wollen.
Wer sich für eine Stiftung entscheidet, vertraut sich auf Gedeih
und Verderb dem Staat an. Denn eine Stiftung ist auf ewig angelegt.
Sie kann nicht ohne weiteres aufgelöst, geschweige denn feindlich
übernommen werden. Allein die öffentliche Hand kann ihren Bestand
über Generationen hinweg garantieren. So überstehen Stiftungen Kriege
und Revolutionen.
Deshalb ist die juristische Auseinandersetzung um die
Zeppelin-Stiftung so spannend. Sie zwingt die Gerichte und
Aufsichtsbehörden, sich systematisch mit der Verantwortung des
Staates für Stiftungen zu befassen. Dieser Fall dürfte
Rechtsgeschichte schreiben.
Graf von Brandenstein-Zeppelin treibt möglicherweise verletzte
Eitelkeit an und er strebt wohl auch nach Gewinn. Es greift aber zu
kurz, dem Nachfahren des Luftschiffpioniers allein schnöde
Familieninteressen zu unterstellen. Denn er stellt richtige Fragen.
Im Kern geht es darum, ob der Staat allzu leichtfertig eine Stiftung
und ihren Zweck umgewidmet hat. Vielleicht, weil die Politiker nach
dem Krieg den französischen Besatzern gefallen wollten oder von der
Rüstungsindustrie Wiedergutmachung für die Zerstörung
Friedrichshafens verlangten.
Handelte es sich bei Zeppelin-Stiftung um eine GmbH, wäre die
Sache rechtlich klar. Der Bürgermeister könnte den Grafen wissen
lassen: Der Fall ist verjährt. Bei einer Stiftung sieht die Sache
anders aus.
Seit fast 70 Jahren wird gestritten, wem die Stiftung gehört. Es
ist an der Zeit, diese Frage endgültig zu klären, damit die
Zeppelin-Dynastie und die Stadt ihren Frieden machen können.
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