Spektakulär und gleichzeitig banal: So lassen
sich die Umstände der Verfahrenseinstellung gegen Formel-1-Zampano
Bernie Ecclestone umschreiben. Absolut spektakulär ist die Höhe der
Geldauflage, die der 83-Jährige binnen einer Woche auf den Tisch der
bayerischen Justiz blättern wird: 100 Millionen Dollar. Es hat fast
schon etwas Obszönes, wenn ein Angeklagter – quasi ohne mit der
Wimper zu zucken – eine solche Summe lockermachen kann. Sie wird bei
vielen Menschen den gedanklichen Reflex auslösen, hier habe sich ein
stinkreicher Spitzbube einfach freigekauft. Aber das sogenannte
gesunde Rechtsempfinden ist – wie viele Emotionen – oft trügerisch.
Der bayerischen Justiz ist in diesem Fall nämlich kein Vorwurf zu
machen, vielmehr hat sie sich Lob verdient.
Das betrifft den banalen Teil dieses Strafverfahrens. Aller
Voraussicht nach hätte Bernie Ecclestone so oder so mit einer
Einstellung oder einem Freispruch, allenfalls jedoch mit einer
Bewährungsstrafe, rechnen können. Die Beweislage war dünn, die
Anklage wegen Bestechung stand auf tönernen Füßen. Für Ecclestone
ging es primär um ein schnelles Verfahrensende: Nur so kann er als
Zirkusdirektor der Formel 1 ohne Unterbrechung seine Millionen weiter
scheffeln. Die Richter aber haben im Prinzip nicht anders gehandelt
als in Tausenden anderer Verfahren. Dass Ecclestone ein wenig mehr an
Geldauflage berappen muss als ein Durchschnittsangeklagter, liegt nur
an seinen gut geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen. Der
bayerischen Staatskasse – und nebenbei einer Hospizstiftung – werden
die Millionen guttun.
Apropos trügerisches Rechtsempfinden: Eine große Mehrheit der
Deutschen findet es gut, dass der deutsche Staat von Dieben
Steuer-CDs ankauft und in der Folge Hunderte von Millionen an
hinterzogenen Abgaben eintreiben kann. Rechtlich ist das aber weitaus
fragwürdiger als dieses Ende des Strafverfahrens gegen den kleinen
Briten mit seinen Milliarden. Der Staat als Hehler – das ist in der
Rechtsordnung eigentlich nicht vorgesehen.
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