Der Schweizer Bundesrat hat am Mittwoch die Anpassung der Kriegsmaterialverordnung im Bereich der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen gebilligt. Damit werden die bisherige Praxis und die vom Bundesrat 2006 beschlossenen Bestimmungen der Nichtwiederausfuhr-Erklärungen in der Kriegsmaterialverordnung verankert. Das Gesetz besagt, dass Länder, die Kriegsmaterial in der Schweiz kaufen, sich verpflichten die Produkte nicht weiter zu verkaufen, zu verschenken oder auszuleihen. Liegen Hinweise vor, dass die Nichtwiederausfuhr-Erklärung verletzt wurde, sollen Maßnahmen von der Schweizer Bewilligungsbehörde vorsorglich ergriffen werden.
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