Am 24. August 2010 hat die Finanzstrafreform 2010 und das Betrugsbekämpfungsgesetz den Ministerrat passiert! Damit werden nicht nur die Sanktionen im Finanzstrafverfahren erheblich verschärft werden, sondern auch die Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben wieder von 7 auf 10 Jahre verlängert werden. Parlamentarische Abänderungsanträge sind allerdings noch zu erwarten.
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