Sicher mit Nanomaterialien arbeiten / Weltgesundheitsorganisation veröffentlicht internationale Leitlinie zum Arbeitsschutz (FOTO)

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat eine internationale
Leitlinie veröffentlicht, um Beschäftigte vor möglichen
Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz durch hergestellte Nanomaterialien
(manufactured nanomaterials) zu schützen. Die Leitlinie, die sich an
Regierungen und Experten in den mehr als 180 Mitgliedsstaaten der WHO
richtet, enthält Empfehlungen zur Gefährdungsbeurteilung und zu
geeigneten Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit hergestellten
Nanomaterialien. In die Leitlinie floss Expertenwissen aus der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein.

Mit der Veröffentlichung der Leitlinie „WHO guidelines on
protecting workers from potential risks of manufactured
nanomaterials“ (WHO Leitlinien zum Schutz der Beschäftigten vor
möglichen Gefährdungen durch hergestellte Nanomaterialien) betrat die
Weltgesundheitsorganisation Neuland bei der internationalen
Regelsetzung für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz. Auf Grundlage
systematischer Auswertungen der wissenschaftlichen Literatur wurde
die Leitlinie nach dem Vorbild der evidenzbasierten Medizin erstellt.

Mit Hilfe der Nanotechnologie lassen sich die Eigenschaften
chemischer Materialien heute sehr gezielt beeinflussen und gestalten.
Das eröffnet große Innovationspotenziale beispielsweise für leichte
und energieeffiziente Produkte. Jedoch sind Nanomaterialien auch eine
Herausforderung für den Arbeitsschutz, weil neben der chemischen
Zusammensetzung auch die spezifische Materialgestaltung mit
Gesundheitsgefährdungen einhergehen kann. Am Arbeitsplatz können
eingeatmete Stäube und Fasern langfristig zu chronischen Erkrankungen
der Atemwege führen, wenn sie sich aufgrund ihrer Schwerlöslichkeit
in der Lunge anreichern. Besonderer Aufmerksamkeit bedürfen einige
Fasermaterialien, deren Staub starre Fasern enthält, die ähnlich wie
Asbest wirken.

Als Experte hat Dr. Rolf Packroff, wissenschaftlicher Leiter des
Fachbereichs „Gefahrstoffe und Biologische Arbeitsstoffe“ der BAuA,
an der Leitlinie mitgewirkt. Wichtige Erkenntnisse aus der
Forschungsarbeit der BAuA und Schlussfolgerungen aus der technischen
Regelsetzung im Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) konnten so
eingebracht werden. Zu den wesentlichen Punkten gehören dabei die
Einteilung von Nanomaterialien in drei gefährdungsbezogene Gruppen
und eine Differenzierung zwischen starren und nicht-starren
Faserstäuben. Durch diese Unterscheidungen lassen sich die
notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen differenziert festlegen. Zudem
sollen sie eine wissenschaftlich fundierte Risikokommunikation
ermöglichen und einer generellen Stigmatisierung von Nanomaterialien
entgegenwirken.

Die Leitlinie gibt es in englischer Sprache im PDF-Format im
Internetangebot der WHO unter der Adresse http://ots.de/TPRJ6.

Forschung für Arbeit und Gesundheit

Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen
Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im
Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den
Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt
hoheitliche Aufgaben – im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit
und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine
Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte
arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in
der Außenstelle Chemnitz. www.baua.de

Pressekontakt:
Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
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