Schon ab dem ersten Mitarbeiter muss sich ein Unternehmer über den Schutz Gedanken machen: Ist der Arbeitsplatz ergonomisch? Sind alle Maschinen gesichert? Fehlen noch Hinweisschilder, Verbandskästen oder ein Feuerlöscher, um die zahlreichen Arbeitsschutzvorschriften einzuhalten? Auf den ersten Blick bedeutet Arbeitsschutz vor allem einen zusätzlichen Aufwand, der insbesondere bei wenigen Mitarbeitern übertrieben erscheint. Doch diese Denkweise ist längst überholt, denn der Schutz der Mitarbeiter ist nicht nur Pflicht, sondern auch eine Investition in die Produktivität des Unternehmens. Mitarbeiter, die sich sicher fühlen und einen ergonomischen Arbeitsplatz haben, können besser und schneller arbeiten, sind weniger krank,  verletzen sich seltener und fallen dadurch weniger häufig aus.
https://pixabay.com/de/arbeitsschutz-schild-blau-1040512/
Schutz durch sinnvolle Planung und deutliche Beschilderung
Eine wichtige Grundlage für einen nachhaltigen Schutz der Belegschaft bietet die bauliche Ausgestaltung der Arbeitsbereiche und Arbeitsplätze. Großzügige Sicherheitsabstände bei Maschinen, helle und gut ausgeleuchtete Arbeitsbereiche und klar erkennbare Fluchtwege sorgen für gute Voraussetzungen für sicheres Arbeiten. Hat jede Maschine, jedes Werkzeug und jeder Schreibtisch seinen Platz gefunden, sollten die notwendigen Hinweisschilder angebracht werden. Diese gibt es bei professionellen Anbietern wie dem deutschen Anbieter „Schilder Becker“ als Standard-Warnschilder oder als Hinweisschild in individueller Ausführung von Schilder Becker.
Wichtig bei der Auswahl der Warnschilder ist auf die richtige Größe, eine gute Lesbarkeit und eine korrekte Positionierung zu achten. Das Schild muss jederzeit und sofort erkennbar sein und darf keinesfalls von anderen Gegenständen, Werkzeugen, Kleidung oder ähnlichem verdeckt werden. Diesbezüglich sind auch die Mitarbeiter zu unterweisen, damit die Schilder auch nach Jahren noch ihren Zweck erfüllen und nicht hinter Gegenständen oder gar Möbeln verschwinden.
Besonderer Schutz für überwachungsbedürftige Anlage
In bestimmten Produktions- und Arbeitsbereichen, den sogenannten überwachungsbedürftigen Anlagen, gelten zusätzliche gesetzliche Vorschriften. Hierzu zählen Aufzugsanlagen, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen und Druckanlagen. Bei diesen Anlagen besteht ein erhöhtes Unfallrisiko, welches durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) begrenzt werden soll. Die Betriebssicherheitsverordnung wird regelmäßig aktualisiert – zuletzt im Jahr 2015 –, um den Schutz der Mitarbeiter langfristig zu verbessern.
Diese letzte Novellierung der BetrSichV brachte viele Änderungen mit sich, die beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen beachtet werden müssen. Die wichtigsten Änderungen der BetrSichV für überwachungsbedürftige Anlagen werden in einem informativen Video auf der Seite des TÜV Süd zusammengefasst.
Arbeitsschutz wirkt: Arbeitsunfallstatistik 2016
Dass die vorgeschriebenen Arbeitsschutzmaßnahmen Wirkung zeigen, lässt sich den aktuellen Unfallstatistiken entnehmen. So nahm zumindest die Anzahl tödlicher Unfälle im Jahr 2016 im Vergleich zum Vorjahr ab. Dennoch ist  noch viel „Luft nach oben“: So führt noch immer ein Teil der Unfälle zur Arbeitsunfähigkeit oder zumindest zu längerfristigen Arbeitsausfällen. Der Ausbau, die Einhaltung und Kontrolle der Arbeitsschutze bleibt daher eine der wichtigsten Aufgaben im Unternehmen, um die Arbeitsfähigkeit der Belegschaft langfristig zu sichern. Neben der menschlichen Tragöde eines Unfalls ist es immer auch ein Verlust an Erfahrung und Wissen, wenn ein Mitarbeiter aufgrund eines Unfalls nicht mehr weiter im Betrieb arbeiten kann oder für eine lange Zeit ausfällt.
Neben den direkten Auswirkungen sorgt ein besonders sicheres Arbeitsumfeld auch für eine stärkere Anziehungskraft auf hoch qualifizierte Arbeitnehmer: Steht das Unternehmen im Ruf für besonders sichere, ergonomische Arbeitsplätze zu sorgen, wirkt sich dies positiv auf die Qualität der Bewerbungen aus. Ein beim derzeitigen Fachkräftemangel nicht zu unterschätzender Hebel, um besonders begehrte Mitarbeiter für das eigene Unternehmen zu gewinnen.
Schutz im Homeoffice: Arbeitgeber hat die Verantwortung
Oft vernachlässigt aber ebenso wichtig: Der Schutz des Mitarbeiters im Homeoffice. Denn auch hier gelten, anders als häufig angenommen, dieselben Schutzvorschriften wie am Arbeitsplatz im Unternehmen. So sollte der Arbeitsplatz nach Möglichkeit vom Wohn- und Schlafbereich abgetrennt sein und ergonomisch auf die individuellen Anforderungen des Mitarbeiters abgestimmt sein. Schreibtisch, Bürostuhl und Monitor müssen eine bequeme Sitzposition ermöglichen. Ein Laptop auf dem Küchentisch eignet sich höchstens für eine kurze Mail, nicht jedoch für stundenlanges Arbeiten. Für das Einhalten der Vorschriften ist, wie auch im Betrieb, der Arbeitgeber verantwortlich. Hierzu muss er oder ein qualifizierter Mitarbeiter Zugang zu den Räumlichkeiten erhalten, um die Situation beurteilen und gegebenenfalls anpassen zu können.