Zu der aktuellen Debatte ueber die Zukunft der Sicherungsverwahrung und den Eckpunkten des Bundesministeriums der Justiz fuer eine Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung erklaert der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Olaf Scholz:
Die sozialdemokratischen Justizministerinnen und -minister, Justizsenatorinnen und -senatoren der Laender und die SPD-Bundestagsfraktion setzen auf eine schnelle gemeinsame Reform des Rechts der Sicherungsverwahrung. Die durch die Entscheidung des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrecht eingetretene Rechtsunsicherheit muss im Interesse aller Beteiligten rasch beseitigt werden. Wir wollen einen Beitrag dazu leisten, dass das Recht der Sicherungsverwahrung zuegig neu geregelt wird.
Die vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Eckpunkte bieten eine vernuenftige Grundlage, um zu einer gemeinsamen Loesung zu kommen. Es ist richtig, die Sicherungsverwahrung bei reinen Vermoegensdelikten auszuschliessen und sie auf schwere Gewaltdelikte zu beschraenken. Ein leichter moeglicher Vorbehalt der Sicherungsverwahrung kann einen Beitrag leisten, die mit dem Fortfall der nachtraeglichen Sicherungsverwahrung verbunden Risiken aufzufangen. Dazu gehoert auch die erweiterte Moeglichkeit, sich die Sicherungsverwahrung bei Ersttaetern vorzubehalten.
Das vorgeschlagene Konzept reicht fuer sich aber noch nicht aus.
Es zeigt keinen Weg auf, wie die durch die Entscheidung des Europaeischen Gerichtshofs fuer Menschenrechte konkret entstandenen Probleme zu loesen sind. Wir muessen sowohl ueber die kuenftige Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung sprechen, als auch zusaetzliche Instrumente der Fuehrungsaufsicht finden, um unertraegliche Sicherheitsrisiken zu verhindern.
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