Silberhorn: Angebot der Union zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist fair

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat am
Wochenende Vorschläge zur Änderung der Optionspflicht im
Staatsangehörigkeitsrecht unterbreitet. Dazu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas
Silberhorn:

„In den Koalitionsverhandlungen haben sich Union und SPD auf eine
begrenzte Reform des Staatsangehörigkeitsrechts verständigt: Die
Pflicht, sich für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden, soll nur
für diejenigen jungen Leute entfallen, die in Deutschland geboren und
aufgewachsen sind. Im Grundsatz bleibt der Optionszwang also
erhalten. Die Hinnahme doppelter Staatsangehörigkeit bleibt die
Ausnahme.

Wir sind bereit, den Koalitionsvertrag zügig eins zu eins
umzusetzen. Mehr wird es jedoch nicht geben. In Deutschland
–aufgewachsen– ist nach allgemeinem Sprachgebrauch nur, wer
überwiegend in Deutschland gelebt hat. Der einfachste Nachweis wäre
ein erfolgreicher Schulabschluss, weil er durch ein Zeugnis belegt
werden kann. Sprache und Bildung sind die wichtigsten Voraussetzungen
für gelungene Integration – auch auf dem Arbeitsmarkt.

Der deutsche Pass muss ein Dokument erfolgreicher Integration
bleiben. Wer in Deutschland geboren ist und überwiegend hier gelebt
hat, ist im Regelfall gut in unsere Gesellschaft integriert. Das
zeigt sich auch daran, dass die ganz überwiegende Mehrheit der
Jugendlichen, die sich bis zum 23. Lebensjahr für eine
Staatsangehörigkeit entscheiden müssen, die deutsche wählen. Der
Optionszwang bleibt daher grundsätzlich sinnvoll. Es fördert die
Integration in unsere Gesellschaft, wenn sich Jugendliche klar zur
deutschen Staatsangehörigkeit bekennen.

Beim Wegfall des Optionszwangs für Jugendliche, die in Deutschland
geboren und aufgewachsen sind, müssen wir vermeiden, dass diese
Jugendlichen in Loyalitätskonflikte geraten, die sie bereits
überwunden hatten. Das gilt insbesondere für Mädchen, die zu Beginn
der Pubertät in das Herkunftsland ihrer Eltern zurückgeschickt werden
und nicht selten mit einem Ehemann zurückkehren, der in Deutschland
nicht integriert ist. Der Wegfall des Optionszwangs darf sich daher
nicht zum Integrationshindernis entwickeln. Er soll im Gegenteil den
betroffenen jungen Deutschen das Leben bei uns erleichtern.“

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