Der Deutsche Bundestag berät heute über die
Herstellung des Einvernehmens zur Änderung von Artikel 136 AEUV zur
Einrichtung eines dauerhaften Europäischen Stabilisierungsmechanismus
(ESM). Dazu erklärt der europapolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:
„Über den ESM sollen effektive Garantien in Höhe von bis zu 500
Milliarden Euro gewährt werden können, für die zum großen Teil
Deutschland bürgt. Aufgrund der finanziellen Tragweite bedarf nicht
nur die Errichtung des ESM der Zustimmung des Deutschen Bundestages
durch Gesetz. Auch jede Aktivierung des ESM muss der vorherigen
Zustimmung des Deutschen Bundestags unterworfen werden.
Notwendig ist es darüber hinaus, ein Regime zur Abwicklung
insolventer Banken wie auch Staaten auf den Weg zu bringen.
Entsprechende Modelle liegen seit langem vor. Auf diese Weise würde
gewährleistet, dass öffentliche wie private Marktteilnehmer für
wirtschaftliches Fehlverhalten selbst haften. Eurostaaten hätten
dadurch einen wirksamen Anreiz, den Stabilitäts- und Wachstumspakt
einzuhalten.
Eine funktionierende Insolvenzordnung ist geeignet, die
Anleihemärkte zu stabilisieren und für haushaltspolitische Disziplin
in der Eurozone zu sorgen. Ergänzend dazu sollten alle Eurostaaten
die Vorgaben des Stabilitäts- und Wachstumspakts gesetzlich verankern
und Reformen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit ergreifen.“
Hintergrund:
Derzeit gibt die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
zeitlich befristete Kredite an hoch verschuldete Eurostaaten aus. An
die Stelle der EFSF soll ab 2013 der Europäische
Stabilisierungsmechanismus treten. Hierfür wird durch die Änderung
von Art. 136 AEUV die vertragliche Grundlage geschaffen. Die Staats-
und Regierungschefs der Euroländer haben sich bei ihrem
außerordentlichen Gipfeltreffen am 11. März 2011 auf weitreichende
Entscheidungen zur Ausstattung und Arbeitsweise der Rettungsschirme
in der Eurozone verständigt.
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