Die EU-Kommission hat am Montag Pläne für eine neue
Richtlinie über Berufsqualifikationen vorgestellt. Dazu erklärt der 
Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes
Singhammer:
   „Das Ziel, mit der Überarbeitung der EU-Richtlinie über die 
Anerkennung von Berufsqualifikationen die Mobilität und Freizügigkeit
von qualifizierten Fachkräften auf dem europäischen Binnenmarkt 
weiter zu erhöhen, ist grundsätzlich zu begrüßen. Die beabsichtige 
Anhebung der schulischen Anforderungen an den Zugang zur Ausbildung 
in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege von zehn auf zwölf 
Schuljahre geht allerdings in eine völlig falsche Richtung.
   Eine solche Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen für 
Gesundheitsberufe lehnen wir konsequent ab. Hierfür gibt es keinen 
sachlichen Grund, da die Qualität der Beschäftigten in Deutschland  
im Gesundheitsbereich nicht geringer ist als anderswo. Auch hierfür 
steht unser erfolgreiches deutsches System der dualen 
Berufsausbildung. Würde eine solche EU-Vorgabe umgesetzt, würde der 
Kreis der potenziellen Bewerber erheblich eingeschränkt. Damit würden
die Anstrengungen konterkariert, die Deutschland derzeit unternimmt, 
um dem Fachkräftemangel in der Pflege zu begegnen. Es ist daher 
erforderlich, an den bisherigen Zugangsvoraussetzungen eines 
zehnjährigen allgemeinen Schulabschlusses festzuhalten.
   Wir unterstützen die Bundesregierung darin, sich auf EU-Ebene 
dafür einzusetzen, dass für die Ausbildungen im Bereich der 
allgemeinen Krankenpflege die bisherigen Zugangsvoraussetzungen einer
zehnjährigen abgeschlossenen allgemeinen Schulausbildung für eine 
automatische Anerkennung innerhalb der EU erhalten bleiben.
   Wir brauchen in Deutschland keine Akademisierung des Pflegeberufs.
Vielmehr ist eine nachhaltige Attraktivitätssteigerung des 
Pflegeberufs notwendig.“
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