Die Grünen wollen die kostenlose Mitversicherung
für Ehepartner abschaffen. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung
anlässlich der Klausur der Grünen-Bundestagsfraktion. Dazu erklärt
der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Johannes Singhammer:
„Die laut Presseberichten von den Grünen geplanten Einschränkungen
bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern in der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind ein Angriff auf die
Wahlfreiheit und eine Bestrafung von Lebensentscheidungen von
Millionen von Frauen. Sie haben darüber hinaus nur einen sehr
begrenzten finanziellen Entlastungseffekt für die GKV bei maximalem
bürokratischen Aufwand.
In der GKV gibt es etwa acht Millionen Ehepartner, die nicht
berufstätig und deshalb beitragsfrei mitversichert sind. Der
überwiegende Teil davon ist mit Kindererziehung bzw. Pflege
beschäftigt. Der von den Grünen angesprochene Personenkreis dürfte
somit – vorsichtig geschätzt – etwa zwei Millionen Ehepartner
betreffen.
Eine Beitragspflicht für mitversicherte Ehepartner, die keine
Kinder erziehen oder Pflege leisten, würde abgesehen von dem geringen
Ertrag für die GKV zu praktischen Umsetzungsproblemen führen. Zeiten
der Kindererziehung und Pflegetätigkeit müssten geprüft sowie der
Beitragseinzug zum Teil neu organisiert werden.
Bis zur Geburt des ersten Kindes bestünde bei den Grünen
Beitragspflicht, ebenso nach Abschluss der Erziehung. Unklar ist, mit
welchem Lebensalter bei den Grünen die Erziehung der Kinder beendet
ist.
Ähnlich wäre bei Pflegepersonen zu verfahren. Dort träte die
Beitragspflicht pikanterweise dann wieder ein, wenn die zu pflegende
Person verstirbt. In beiden Fällen, dürften die betroffenen Familien
es nicht gerade als einen Akt der Dankbarkeit seitens der
Solidargemeinschaft empfinden, wenn sie nach ihrem sozialen Dienst
der Kindererziehung oder Pflege Kassenbeiträge zahlen müssten. Auch
deswegen ist dies ein falsches Signal!
Der gleiche Personenkreis würde doppelt zur Kasse gebeten, wenn
nicht nur der Mindestbeitrag zur GKV erhoben würde, sondern
zusätzlich das Ehegattensplitting bei Krankenversicherungsbeiträgen
zur Anwendung käme. Dann würde für die Ehepartner ein höherer Beitrag
fällig und die finanzielle Belastung der betroffenen Familien wäre
noch größer.
Das von den Grünen geplante Splittingverfahren für Ehegatten würde
die Gerechtigkeitsprobleme der GKV nicht lösen, sondern vielmehr neue
Ungerechtigkeiten in Bezug auf nicht-eheliche Lebensgemeinschaften
schaffen. Es ist jedenfalls verfassungsrechtlich (Art. 3 Abs. 1, 6
Abs. 1 GG) höchst problematisch, kinderlose Ehepaare dem
Splittingverfahren zu unterwerfen, nicht jedoch nichteheliche
Lebensgemeinschaften.
Zu beachten ist bei einem Ehegattensplitting in der GKV auch, dass
teilzeitbeschäftigte Ehepartner gegenüber jeder anderen
teilzeitbeschäftigten Person benachteiligt werden, denn letztere wird
generell nur mit ihrem niedrigeren Einkommen belastet. Dies wird die
Lust, eine Ehe einzugehen, sicherlich nicht gerade fördern!
Abgesehen davon würden Ehepaare politisch diskriminiert, deren
Kinderwunsch aus medizinischen Gründen unerfüllt geblieben ist.
Die Pläne der Grünen führen zu einer Verengung der Freiheit, seine
Lebensentwürfe selbständig zu wählen und sind eine massive
Benachteiligung der Ehe. Die Hauptbetroffenen sind Frauen, die sich
der Kindererziehung und Pflege gewidmet haben, deshalb nicht
erwerbstätig waren und dies im Nachhinein nicht mehr ändern können.“
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