Singhammer: Mehr Mobilität für Europas Arbeitskräfte

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am Dienstag den
Antrag „Berufsqualifikation: Mobilität erleichtern, Qualität sichern“
zu der EU-Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen
beschlossen. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer:

„Wir begrüßen die Verbesserung der Freizügigkeit in Europa, die
die Richtlinie ermöglicht. Diese darf allerdings nie zu Lasten des
bestehenden Qualifikationsniveaus durchgesetzt werden. Der Schutz des
heimischen Arbeitsmarktes hat für uns obererste Priorität. Die
Zielrichtung der Richtlinie ist absolut positiv zu bewerten. Deutsche
Unternehmen profitieren davon – sowohl bei der Anstellung von
Fachkräften, als auch beim Export ihrer Produkte. Denn schon heute
wirkt sich der Fachkräftemangel wettbewerbshemmend aus. Die
Modernisierungsvorschläge sind aber genau zu prüfen.

Ein sehr wichtiger Aspekt ist der Schutz des deutschen dualen
Ausbildungssystems. Der Mix aus Theorie und Praxis in der
Berufsausbildung hat sich im internationalen Vergleich sehr bewährt.
In Bezug auf die Festlegung einer Mindestausbildungsdauer ist
Vorsicht geboten. Hier ist vor allem der Zugang zum Beruf des
Krankenpflegers und der Hebamme zu schützen: Bisher ist die
Voraussetzung für diese Berufe eine zehnjährige allgemeine
Schuldbildung; die EU plant eine Anhebung auf zwölf Jahre. Gerade
dieser Ausbildungszweig trägt aber stark dazu bei, dass die
Jugendarbeitslosigkeit in Deutschland niedrig ist. Außerdem ist für
diese Art von Berufen nicht nur die allgemeine Schulbildung von
Bedeutung, sondern gerade hier zählen auch andere – menschliche
-Qualitäten, wie die Bereitschaft sich mit Menschen zu beschäftigen
und sich für sie einzusetzen.

Mit der Modernisierung der Richtlinie soll ein europäischer
Berufsausweis und ein gemeinsamer europäischer Ausbildungsrahmen
eingeführt werden. Dieser wird die EU-weite Mobilität von
Arbeitskräften stark vereinfachen. Dass über die Anerkennung der
Qualifikation letztlich immer das Aufnahmeland entscheidet, muss
trotzdem gewährleistet sein. Ein gewisser nationaler
Handlungsspielraum muss erhalten bleiben. Eine generelle Übertragung
der Kompetenzen auf die EU und eine Automatisierung von Prozessen bei
allen Überarbeitungsvorschlägen ist abzulehnen. Der Vorteil und das
Risiko für den deutschen Arbeitsmarkt muss im Einzelfall immer
abgewogen werden.“

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