Der Deutsche Bundestag wird am morgigen Donnerstag
das Gesetz zur Sicherstellung des Apothekennotdienstes (ANSG)
beraten, das bereits heute im Ausschuss verabschiedet wurde. Mit dem
Gesetz wird die Vergütung von Nacht- und Notdiensten der Apotheker
verbessert. Hierzu erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Johannes Singhammer, und der
gesundheitspolitische Sprecher Jens Spahn:
„Mit dem Gesetz für den Apothekennotdienst haben wir heute die
Rahmenbedingungen für die Notfallversorgung mit Medikamenten
verbessert. Künftig erhält jede Apotheke, die einen Notdienst
erbringt, einen pauschalen Betrag zuzüglich zur heutigen Vergütung
für die einzelnen abgegebenen Arzneimittelpackungen. Hierfür stellen
wir 120 Millionen Euro bereit. Der neue Notdienstzuschlag trägt
wesentlich dazu bei, die Standortnachteile der Apotheken in
ländlichen und strukturschwachen Regionen auszugleichen. Wir sichern
damit eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe
medizinische Versorgung.
Apotheken leisten mit den Nacht- und Notdiensten einen wichtigen
Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten in der Zeit
zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr. Landapotheken, die mit häufigeren
Nachtdiensten und oft weniger Patienten in den Nachtstunden belastet
sind, werden bei einer Pauschalvergütung künftig bessergestellt.
Bisher wurden die Nacht- und Notdienste allein aus den 2,50 Euro
finanziert, die ein Kunde zusätzlich zum Abgabenpreis zahlen muss,
wenn er ein Arzneimittel in dieser Zeit kauft.“
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