Steuerfreiheit bei Kommunikationsgeräten freut die Beschäftigten
Für Arbeitgeber wird es immer komplizierter ihren Arbeitnehmer neben dem Gehalt etwas Gutes zu tun, denn überall hält das Finanzamt die Hand drauf und verlangt eine Besteuerung. Nun gibt es eine positive Nachricht, denn durch die am 8. Mai 2012 verkündete Änderung des Einkommensteuergesetzes, wird eine steuerfreie Überlassung von Smartphones & Co. zulässig. Die private Nutzung von Computersoftware des Arbeitgebers für Arbeitnehmer ist demnach steuerfrei. Genauso können Datenverarbeitungsgeräte wie beispielsweise Smartphones oder Tablets steuerbefreit an die Arbeitnehmer überlassen werden. Die Einführung der Steuerfreiheit bei privater Nutzung von Software und Datenverarbeitungsgeräten wurde mit dem Ziel der Steuervereinfachung begründet. Zudem soll das Gesetz dazu beitragen, die Schaffung von Heimarbeitsplätzen zu erleichtern. Diese Erweiterung der steuer- und sozialversicherungs- rechtlichen Überlassung gilt für alle Vorgänge nach dem 1. Januar 2000.
Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Günter Zielinski aus Hamburg jederzeit gerne zur Verfügung.
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