
Die Trends Cloud Computing, SaaS (Software as a Service) sowie der Usereinfluss auf die IT entwickeln sich zunehmend. Die Umsätze aus Software-Lizenzen sinken jedoch stetig, wohingegen diese bei den SaaS-Diensten stark ansteigen. Laut Prognose ist auch für die nächsten Jahre kein Abbruch in Sicht. Mobile Anwendungen für Smartphones sowie Tablets gewinnen ebenfalls einen immer größeren Marktanteil. Auf diesen Wandel müssen sich Softwareentwicklungsunternehmen personell sowie technisch einstellen. Der Markt ist hart umkämpft, wer sich etablieren und wachsen möchte, für den spielen alternative Finanzierungsmethoden eine wichtige Rolle. Besonders gefragt sind in dieser Branche die bankenunabhängigen Lösungen Factoring und Leasing.
Factoring – sofortige Liquidität durch Forderungsverkauf
Die Finanzierungsalternative Factoring bietet sich ideal für die Erzielung von sofortiger Liquidität an. Denn Banken vergeben nur unter strengen Regularien zögerlich Kredite. Die dadurch resultierenden langen Bearbeitungs- und Entscheidungszeiten führen oftmals zu Liquiditätsengpässen.
Doch dies stellt mit der alternativen Finanzierungslösung Factoring kein Problem mehr dar und kleine sowie mittelständische Softwareunternehmen sichern sich fortlaufend schnelle Liquidität.
Mit Hilfe von Factoring werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen finanziert. Der Kunde verkauft fortlaufend seine Rechnungen an die Elbe Finanzgruppe und erhält dafür sofortige Liquidität. Zusätzlich übernehmen wir das komplette Mahnwesen und den Forderungsausfallschutz. Somit kann sich der Unternehmer auf sein Kerngeschäft konzentrieren.
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Leasing – bilanzneutral und liquiditätsschonend
In der IT-Branche ist der Erfolg maßgeblich vom technischen Fortschritt des Softwareunternehmens abhängig. Um diesen schnell und unkompliziert finanzieren zu können, bietet sich die Finanzierungslösung Leasing ideal an. Gleichzeitig wird die Kreditlinie bei der Hausbank geschont. Dabei ist die Elbe Finanzgruppe der juristische Eigentümer des Leasingobjekts. Aus diesem Grund bleibt die Eigenkapitalquote unverändert. Zudem können die vereinbarten Leasingraten als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden.