Sodexo Restaurant Pass unterstützt effiziente Personalarbeit und sichert Steuervorteile

Frankfurt, 22. Oktober 2009. Der „Schnellbrief für Personalwirtschaft und Arbeitsrecht“ aus dem renommierten Verlag C.H. Beck greift in seiner Oktoberausgabe in einem Spezialbeitrag das Thema „Lohnerhöhung mit Essenschecks“ auf. Herzstück des Beitrags ist eine Gesamtbetrachtung der Arbeitgeberkosten im direkten Vergleich: Essenschecks gegenüber Barlohn.

Staatlich geförderte Mitarbeiterverpflegung sichert Nettolohnplus
Der Staat fördert die Mitarbeiterverpflegung. Bis zu 1.298 Euro pro Mitarbeiter und Jahr können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ab 2010 dafür zukommen lassen – und das abgabenfrei. Das Mittagessen lässt sich so quasi direkt von der Steuer absetzen. Davon profitieren Arbeitgeber und Angestellte: Unternehmen sparen Lohnnebenkosten und Mitarbeiter freuen sich über einen Teil des Lohns, von dem keine Steuern oder Sozialabgaben abgezogen werden. Für die Experten in der Personalverwaltung beleuchtet der Fachbeitrag im Schnellbrief die rechtlichen Regelungsdetails und praktische Umsetzungsaspekte.

Sinnvolle Sozialleistung, die sich rechnet
Restaurantschecks sind eine sinnvolle Sozialleistung, die sich rechnet. Wie der Beitrag verdeutlicht, müssten Arbeitgeber bei einer Barlohnerhöhung rund 43% mehr aufwenden, um das gleiche Nettolohnplus zu erreichen. Auch wenn oftmals allein die günstige Gesamtrechnung betrachtet wird, so ist der Nutzen von Sodexo Restaurantschecks weitaus größer. Essenschecks fördern auch die Gesundheit und Motivation der Mitarbeiter. „Daher ist es gut, daß auch diese wichtigen Aspekte immer mehr Beachtung finden“, freut sich George Wyrwoll, Corporate Relations Manager und HR-Experte bei Sodexo über den Beitrag im Schnellbrief für Personalwirtschaft und Arbeitsrecht.