Solms: Keine Aushöhlung der grundgesetzlich garantierten Eigentumsrechte

Zu den Überlegungen, privates Wohneigentum für die
Unterbringung von Flüchtlingen zu beschlagnahmen, erklärt der
Vorsitzende des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung Eigentum, Dr.
Hermann Otto Solms:

„Der Eingriff in das Privateigentum, wie er von der
Bundesregierung derzeit geplant wird und von einzelnen
Landesregierungen bereits gesetzlich beschlossen wurde, ist eine
große Gefährdung für den inneren Frieden unserer Gesellschaft.

Wir sind uns der Sozialpflichtigkeit des Eigentums bewusst, aber
privates Eigentum zu beschlagnahmen, um die Folgen der politischen
Willkommenspolitik aufzufangen, ist der falsche Weg.

Die Bundesregierung darf die Unterbringung von Flüchtlingen nicht
auf dem Rücken der privaten Eigentümer austragen. Die
Willkommenskultur wird durch Zwang in ihr Gegenteil verkehrt. Zwang
löst Widerstände aus und stört das Vertrauen der Bürger in den
Rechtsstaat nachhaltig. Der gesellschaftliche Schaden wäre immens.

Wer das gesellschaftliche Klima nicht vergiften möchte, kann nur
auf Freiwilligkeit setzen.“

Die Deutsche Stiftung Eigentum setzt sich in Politik und
Gesellschaft für die Wahrnehmung des Grundrechtes auf Eigentum ein.

Pressekontakt:
Heidrun von der Schulenburg
info@deutsche-stiftung-eigentum.de
030-240 474-30