Selbstverständlich ist das Prinzip, demzufolge
erwachsene Kinder für ihre Eltern einzustehen haben, unverzichtbar
für jedes intakte Gemeinwesen. Es steht für gelebte Solidarität in
der Familie, die es seit Menschengedenken gibt. Allerdings hat erst
die Pflegeversicherung daraus eine öffentliche Angelegenheit gemacht.
Sie hat diese wertvollen Bande einer rigorosen fiskalischen Kontrolle
unterworfen, die vielfach Zwietracht sät, nicht zuletzt in den
Familien. Der Gesetzgeber hat nämlich vergessen, den Elternunterhalt
ordentlich zu regeln. Das müssen die Gerichte leisten, was mehr
schlecht als recht funktioniert.
Pressekontakt:
Sonntag aktuell
Joachim Volk
Telefon: +49 (0711) 7205-704
j.volk@stn.zgs.de
Weitere Informationen unter:
http://