Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) wurden im Laufe des Jahres 2009 in Deutschland rund 23,0
Milliarden Euro brutto für Sozialhilfeleistungen nach dem Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII „Sozialhilfe“) ausgegeben. Nach Abzug
der Einnahmen in Höhe von circa 2,1 Milliarden Euro, größtenteils
Erstattungen anderer Sozialleistungsträger, betrugen die
Sozialhilfeausgaben netto etwa 20,9 Milliarden Euro. Damit stiegen
sie gegenüber dem Vorjahr um 5,9%.
Pro Kopf wurden in Deutschland im Jahr 2009 für die Sozialhilfe
rechnerisch 255 Euro (Vorjahr: 241 Euro) netto aufgewendet. Im
früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) waren die Pro Kopf-Ausgaben mit
264 Euro wesentlich höher als in den neuen Ländern (ohne Berlin) mit
172 Euro. Die höchsten Pro-Kopf-Ausgaben hatten im Jahr 2009 – wie im
Vorjahr – die drei Stadtstaaten Bremen (418 Euro), Hamburg (396 Euro)
und Berlin (391 Euro). In den alten Flächenländern verbuchte
Baden-Württemberg die niedrigsten Pro-Kopf-Ausgaben (188 Euro),
Schleswig-Holstein die höchsten (305 Euro). In den neuen Ländern gab
Sachsen je Einwohner am wenigsten für Sozialhilfe aus (134 Euro),
Mecklenburg-Vorpommern am meisten (215 Euro).
Wie in den Vorjahren floss der mit Abstand größte Teil der
Nettoausgaben für Sozialhilfe (57%) in die Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen. Mit knapp 12,0 Milliarden Euro stiegen diese
Ausgaben gegenüber 2008 um 6,8%. Die im 6. Kapitel des SGB XII
geregelte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat die
Aufgabe, eine drohende Behinderung zu verhüten, eine vorhandene
Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen beziehungsweise zu
mildern und die Menschen mit Behinderungen in die Gesellschaft
einzugliedern.
Die Nettoausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung betrugen rund 3,9 Milliarden Euro – dies entsprach
19% der gesamten Sozialhilfeausgaben. Im Vergleich zum Vorjahr
stiegen die Ausgaben um 6,7%. Die Grundsicherung im Alter und bei
Erwerbsminderung ist eine seit dem 1. Januar 2003 bestehende
Sozialleistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt
sicherstellt. Seit dem 1. Januar 2005 wird diese Leistung nach dem 4.
Kapitel des SGB XII gewährt. Sie kann bei Bedürftigkeit von 18- bis
64-Jährigen in Anspruch genommen werden, die dauerhaft voll
erwerbsgemindert sind oder von Personen ab 65 Jahren.
Für die Hilfe zur Pflege gaben die Sozialhilfeträger 4,6% mehr als
im Vorjahr aus. Damit beliefen sich die Ausgaben im Jahr 2009 auf
etwa 2,9 Milliarden Euro (14% aller Sozialhilfeausgaben). Die Hilfe
zur Pflege wird gemäß dem 7. Kapitel SGB XII Personen gewährt, die in
Folge von Krankheit oder Behinderung bei den gewöhnlichen und
regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen
Lebens auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Detaillierte Informationen und lange Zeitreihen zu den Ausgaben
und Einnahmen der Sozialhilfe können auch kostenfrei über die Tabelle
22111-0001 in der GENESIS-Online-Datenbank abgerufen werden.
Eine zusätzliche Tabelle und eine methodische Kurzbeschreibung und
weitere Informationen zum Thema bietet die Online-Fassung dieser
Pressemitteilung unter www.destatis.de.
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