alisierung der Versorgungsverwaltung war gut und richtig
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:
„Die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung bleibt eine gute und richtige Entscheidung. Die Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen sind bei den Kommunen in guten und verantwortungsvollen Händen ? und zwar in allen Kommunen gleichermaßen“, erklärte Nordrhein-Westfalens Sozialminister Karl-Josef Laumann heute (26. Mai) in Düsseldorf. Hinweise, dass die Anerkennung und Einstufung schwerbehinderter Menschen vor allem vom Wohnort abhängig ist, gibt es nicht. „Nach Auswertung der amtlichen Statistik durch die Bezirksregierung Münster haben sich aktuell in der Presse lancierte Zahlen als nicht nachvollziehbar erwiesen“, sagte der Minister.
Die amtlichen Werte von der für die Landesstatistik zuständigen Behörde (IT.NRW) ergeben folgende Schwankungen bei den Anerkennungsquoten von Schwerbehinderten zwischen den Jahren 2007 und 2009:
Für den Kreis Borken: + 0,2 %
Für den Kreis Warendorf: + 0,2 %
Für den Kreis Coesfeld: + 0,2 %
Für den Kreis Steinfurt: + 0,1 %
Für die Stadt Münster: – 0,2 %
„Diese Abweichungen sind marginal und entsprechen auch den Erfahrungen der Vergangenheit, dass es immer wieder natürliche Schwankungen im Bereich der Anerkennungsquoten gab und gibt“, erklärte Laumann. „Wer Anderes behauptet, untergräbt das Vertrauen der Menschen in die kommunale Verwaltung. Die Kommunen handeln aber verantwortungsvoll und orientieren sich an den bundesweit einheitlichen Vorgaben“.
Forderungen nach einer einheitlichen Steuerung der 52 kommunalen Einheiten sind nicht nachvollziehbar. „Genau diese einheitliche Steuerung wird derzeit von der Bezirksregierung Münster wahrgenommen. Deshalb sind entsprechende Forderungen reiner Populismus und verunsichern die Betroffenen“, sagte Laumann. „Die Kommunalisierung hat aber zu mehr Bürgernähe, kürzere Wege für die Betroffenen und Leistungen aus einer Hand geführt. Diese Vorteile sind unumstritten“. So haben beispielsweise die Sachbearbeiter weniger Fälle zu betreuen und können sich deshalb besser auf den Einzelfall konzentrieren.
„Soweit das Land den Kommunen solche staatlichen Aufgaben überträgt, bezahlt es sie auch nach dem so genannten Konnexitätsprinzip. Niemand muss befürchten, dass er in einem Wohnort schlechter behandelt wird als in einem anderen. Die Rechtsvorschriften gelten schließlich überall einheitlich“, so Laumann. „Wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen von den Kommunen bearbeitet werden, ersparen positive Bündelungs- und Synergieeffekte vielmehr der öffentlichen Verwaltung erhebliche Kosten“.
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