Sozialverträgliche Transferleistungen für Arbeitnehmer im Kündigungs- oder Schließungsfall auch für kleinere Betriebe

Große Betriebe betreiben hierzu oft eine Auffang-, Beschäftigungs- oder Transfergesellschaft.
Diese Gesellschaften sorgen für ein zusätzliches Jahr der sozialen Absicherung. Aktive Vermittlung,
gezielte Qualifizierung und Outplacementberatung zeigen zukunftsorientierte Wege aus der
drohenden Arbeitslosigkeit.
Leider sind diese Konstruktionen rechtlich sehr aufwendig. Daher bleiben diese Segnungen nur den
größeren Betriebe vorbehalten, die es sich auch leisten können (und wollen). Was aber macht ein
kleines oder mittleres Unternehmen (KMU)?
Ein wichtiger Teilaspekt dieses Verfahrens ist der menschliche Aspekt. Ein KMU in einer kleineren
Stadt oder Region, kann bei einer fehlenden Regelung, leicht seinen guten Ruf verspielen und sein
hart erarbeitetes Ansehen verlieren.
Sollte das Unternehmen vor der Entscheidung stehen, Arbeitsplätze abzubauen oder gar den Betrieb
zu schließen, bietet eine Transfergesellschaft interessante Möglichkeiten für die Mitarbeiter.
Da ist zum einen die finanzielle Absicherung für die Zeit des Übergangs. Die Transfergesellschaft
ermöglicht den Betroffenen, den Bezug von Arbeitslosengeld um bis zu ein Jahr zu verlängern und
diese Zeit für eine aktive Vermittlung und/oder die weitere vorbereitende Qualifizierung zu nutzen.
Dabei eröffnen Take-Out-Gespräche und geförderte Outplacementberatung den Mitarbeitern neue
Chancen und Orientierung.
Danach folgt entweder eine Vermittlung in eine Personalagentur, die sich um neue
Beschäftigungsverhältnisse kümmert, oder eine Aufklärung zum Aspekt einer möglichen
Selbstständigkeit und Unternehmensgründung
Im Koalitionsvertrag der neuen Regierung ist die Förderung für Gründer vorgesehen. Diese würde
dann die bisherigen Regelungen ergänzen, die bereits zu den großzügigsten in Europa zählen.
Der Gründer erhält von der Arbeitsagentur einen Gründungszuschuss. Dieser beinhaltet eine Zahlung
von neun Monaten für das Arbeitslosengeld, zuzüglich 300,00€. Diese Zuschüsse stellen jedoch nur
die Existenz für den Zeitraum sicher. Wichtiger in diesem Zusammenhang ist das Existenzgründer-
Coaching. Neun Monate sind schnell vorbei. Das Coaching soll sicherstellen, dass innerhalb dieses
Zeitraums der Gründer auf eigenen Beinen stehen kann.
Wenn die Geschäftsidee stimmt, das Coaching gut ist und der Gründer kooperiert, sollte dieses Ziel
erreichbar sein.
Zurück zur KMU-Fördergesellschaft. Der bisherige Arbeitgeber sollte dann die entstehenden Kosten
tragen. Diese sind relativ gering und bestehen zunächst in einer Informationsveranstaltung für die
freigesetzten Mitarbeiter. Um die beschrieben Förderungen für geeignete Gründer zu erhalten ist ein
Gründungplan zu erstellen, welcher der ARGE und der KfW vorgelegt wird. Das Gründungs-Coaching,
immerhin 3.600 €, wird von der KfW übernommen.
Damit ist ein möglicher Weg für einen KMU-Betrieb beschrieben. Einerseits seinen ehemaligen
Mitarbeitern zu helfen, das Image zu wahren und trotzdem seine eigenen strapazierten Ressourcen zu
schonen.

Um diese verantwortungsvolle Aufgabe zu erfüllen, haben sich zwei erfahrene Profis
zusammengefunden:
ULRICH SCHAPPACH, der mit seinem Unternehmen Schappach-Marketing zehn Jahre
Coachingerfahrung einbringt und der Mentor THOMAS GÖLLER, der sich als für Experte für Strategie
& Management seit Mitte der ´90er Jahre, einen Namen gemacht hat.

Weitere Infos: www.schappach.de und www.goeller-mentoring.de

Schappach/Göller