Spätes Verbot

Das Verbot von Combat 18, so richtig es ist, kommt Jahre zu
spät. Bereits 2018 berichtete die FR über interne Dokumente der Gruppe. Schon
damals war klar, dass diese radikal und gut organisiert war – und dass ihre
Kader in Tschechien an Schusswaffen übten. Doch die Behörden blieben dabei, dass
Combat 18 für ein Verbot zu lose strukturiert sei. Es brauchte offenbar den Mord
an Walter Lübcke und die Nähe des Hauptverdächtigen Stephan E. zu den Köpfen des
Netzwerkes, um ein Umdenken im Innenministerium anzustoßen. Einige mutmaßen
schon, die Behörden könnten über ihre umstrittenen V-Leuten so eng mit der
Gruppe verstrickt gewesen sein, dass es schlicht als zu riskant erschien, sie zu
zerschlagen. Es ist zu begrüßen, dass die Sicherheitsorgane den Kampf gegen
rechte Terrornetzwerke ernster nehmen als vor fünfzehn Jahren, als der NSU
mordete. Der Eindruck bleibt, dass dieser Kampf immer noch nicht entschlossen
genug geführt wird.

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