Gesetzentwurf zur Gesundheitsvorsorge vom Kabinett
beschlossen
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den Gesetzentwurf für
ein Präventionsgesetz beschlossen. Dazu erklären der
gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens
Spahn, und der zuständige Berichterstatter Rudolf Henke:
„Prävention geht uns alle an. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass
die Krankenkassen ihre verfügbaren Mittel für Gesundheitsvorsorge
verdoppeln. Sie sollen zielgenauer auf tatsächlich wirksame Maßnahmen
und solche Bevölkerungsgruppen konzentriert werden, die bisher
schlecht erreicht wurden. Das gelingt durch den Ansatz der Prävention
in Lebenswelten, also dort, wo die Menschen sich überwiegend
aufhalten, nämlich in Kitas, Schulen, Pflegeheimen oder Betrieben.
Dabei freut uns besonders der hohe Stellenwert, den die
betriebliche Gesundheitsförderung in Zukunft erhält. Wir wollen dazu
beitragen, dass vor allem kleine und mittlere Betriebe ihren
Mitarbeitern das gleiche Maß an Gesundheitsförderung zukommen lassen
wie die bereits sehr aktiven, großen Unternehmen.
Darüber hinaus sollen Ärzte ihre Patienten künftig nicht nur
vermehrt über gesundheitsfördernde Verhaltensweisen beraten, sondern
diesen Rat auch in Form einer schriftlichen Feststellung, der
ärztlichen Präventionsempfehlung, den Versicherten aushändigen.
Wir müssen uns im Gesetzgebungsprozess anschauen, ob die
Zusammensetzung der Präventionskonferenz, die künftig
bundeseinheitliche Rahmenempfehlungen für Prävention und
Gesundheitsförderung erarbeitet, genau wie des Präventionsforums, das
diese Rahmenempfehlungen umsetzen wird, noch genauer geregelt werden
müssen.“
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