Spahn/Maag: Analyse illegaler Drogen ist und bleibt zu Recht verboten

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag
mit dem Titel „Gesundheitliche Risiken des Drogengebrauchs
verringern – Drugchecking ermöglichen“ eingebracht. Dazu erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jens Spahn, und die Berichterstatterin
für Drogen und Suchtpolitik, Karin Maag:

„Das sogenannte Drugchecking – die regelmäßige Analyse illegaler
psychoaktiver Substanzen auf ungewöhnlich hohe Wirkstoffdosierungen
oder Verunreinigungen (etwa giftige Streckmittel) – ist und bleibt zu
Recht verboten.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion warnt vor einer Aufweichung der
Betäubungsmittelvorschriften, wie die Grünen sie in ihrem Antrag
verlangen. Eine solche Aufweichung würde dazu führen, dass der Konsum
illegaler psychoaktiver Substanzen verharmlost wird. Wir werden kein
Modellprojekt unterstützen, das die Grenzen der Legalität weit
überschreitet. Wir lehnen alle Maßnahmen mit dem Potenzial zur
unmittelbaren und aktiven Förderung des Drogenkonsums ab.

–Drugchecking– spiegelt eine – vermeintliche – Sicherheit vor.
Durch ein negatives Testergebnis kann der falsche Eindruck entstehen,
ein unbedenkliches und von offizieller Stelle geprüftes Produkt
erworben zu haben.

Ein solches Testergebnis könnte vor allem von Jugendlichen als
Aufmunterung zum Drogenkonsum verstanden werden. Der effektivste
Schutz vor illegalen Substanzen besteht darin, den Konsum dieser
Substanzen konsequent zu unterlassen.

Bei illegalen Drogen handelt es sich eben nicht um standardisierte
und in einem kontrollierten Verfahren hergestellte Produkte. Ein
negative Testergebnis für eine Tablette sagt auch nichts über andere
Einheiten gleichen Aussehens aus.“

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