Der Deutsche Bundestag wird am heutigen Donnerstag
in 2./3.Lesung das Patientenrechtegesetz beschließen. Dazu erklären
der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Jens Spahn, und der zuständige Berichterstatter Erwin Rüddel:
„Mit dem Gesetz zeigt die Koalition klar, dass sie die Rechte von
Patientinnen und Patienten nachhaltig stärken will. Die
Fachöffentlichkeit bewertet die Regelungen positiv. Die öffentliche
Anhörung hatte ergeben, dass die Bündelung der Rechte von
Patientinnen und Patienten im Bürgerlichen Gesetzbuch zu einem
Behandlungsvertrag zu deutlich mehr Transparenz und Rechtssicherheit
führt.
Im Hinblick auf Leistungen, die vom Versicherten selbst getragen
werden müssen, z. B. sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen
(IGeL), hat die Koalition sichergestellt, dass der behandelnde Arzt
über die entstehenden Kosten aufklären muss. Die Aufklärungspflicht
über Inhalt und Notwendigkeit der Leistung bleibt davon
selbstverständlich unberührt. Damit gewähren wir, dass die Interessen
der Patientinnen und Patienten auch im Sinne einer eigenständigen
Entscheidungsmöglichkeit gestärkt werden.
Bei der Bewilligung von Leistungen der Krankenkassen schaffen wir
deutliche Erleichterungen für die Versicherten. So gilt in Zukunft
eine Leistung als bewilligt, wenn nach Antragseingang bei der Kasse
nicht binnen dreier Wochen über diesen entschieden wurde. Der
Versicherte kann sich die Leistung dann selbst beschaffen, die Kasse
ist zur Erstattung der entstandenen Kosten verpflichtet.
Ebenso stärken wir die Informationsrechte der Patientinnen und
Patienten. So hat in Zukunft jeder das Recht auf Einsicht und Kopie
seiner Patientenakte beim Arzt. Nur in begründeten Fällen darf der
Arzt dies ablehnen. Ebenso dürfen Patienten Kopien der Akte
anfordern, auch in elektronischer Form, z.B. auf einem USB-Stick.
Das Gesetz zur Verbesserung der Rechte der Patientinnen und
Patienten ist keine Einbahnstraße im Hinblick auf die wichtige und
notwendige Stärkung der Informationen und Transparenz für
Patientinnen und Patienten, sondern hat gleichzeitig zum Ziel, auch
dort, wo im Rahmen einer immer komplexeren und schnelleren Medizin
Fehler passieren, diese nicht unter den Teppich zu kehren. Alle
Beteiligten sollen die Möglichkeit erhalten, hieraus zu lernen.“
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