Anlaesslich des Koalitionsstreits um einen Mindestlohn in der Leiharbeit erklaert die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:
Die Leiharbeit braucht einen Mindestlohn. Schoen, dass dies nun offenbar auch die Union anerkannt hat. Jetzt muessen CDU/CSU beweisen, dass sie es ernst meinen mit der neuen Mindestlohn-Rhetorik. Wir bieten der Union in dieser Frage unsere Unterstuetzung an. Fuer eine Loesung im Sinne der Arbeitnehmer stehen wir gerne zur Verfuegung.
Um einen Mindestlohn fuer die Leiharbeit einzufuehren, muss eine Aufnahme in das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) erfolgen. Die hierzu noetige Aenderung des Paragrafen 4 AEntG, der die einbezogenen Branchen nennt, kann mit einfacher parlamentarischer Mehrheit erfolgen. Wir Sozialdemokraten sind gerne bereit, zu dieser Mehrheit beizutragen. Schon in der letzten Regierung waere eine Loesung moeglich gewesen. Die Union hatte dies damals noch aus ideologischen Gruenden abgelehnt. Der Sinneswandel ist mit Blick auf die ab Mai 2011 geltende volle Freizuegigkeit gleichermassen erfreulich und ueberfaellig.
Darueber hinaus muessen wir kurzfristig zu einer Loesung kommen, die den Grundsatz des „equal pays“ fuer Leiharbeitnehmer staerkt.
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