Anlaesslich der aktuellen Vorschlaege der Regierung zu einer Haertefallregelung beim SGB-II-Bezug erklaert die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:
Die vorgelegten Regierungsplaene zum Umgang mit Haertefaellen bei SGB-II-Beziehern bleiben deutlich hinter den Erwartungen zurueck. Sie schaffen keinerlei Mehrwert im Vergleich zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Fuer die Leistungsempfaenger ist nicht erkennbar, wann ein Haertefall ueberhaupt vorliegt.
Die SPD fordert, dass zunaechst die laufende Rechtsprechung zu den Haertefaellen abgewartet wird. Dann kann eine in der Praxis sinnvolle Regelung bis zum 1. Januar 2011 geschaffen werden.
Noetig ist definitiv ein offener Fallkatalog, in dem moegliche Haertefaelle beispielhaft, aber nicht abschliessend genannt werden. Klargestellt werden sollte dort zum Beispiel, dass die Argen verpflichtet sind, Kosten zu tragen, die bei einem geschiedenen Elternteil durch die Ausuebung des Umgangsrechts mit Kindern anfallen.
Darueber hinaus halten wir es fuer unpassend, dass nach Regierungsdefinition ein Haertefall nur dann vorliegen soll, wenn innerhalb des ueblicherweise sechs monatigen Bewilligungszeitraums der Grundsicherung ein Bedarf mehrfach auftritt. So waeren nur einmal jaehrlich abgerechnete krankheitsbedingt erhoehte Stromkosten zum Beispiel fuer ein Beatmungsgeraet wohl nicht ersetzbar.
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