SPD-Medienkommission begrüßt die Vorschläge von Kirchof zu Rundfunkgebühren

Zur Vorstellung des Gutachtens von Prof. Dr. Paul Kirchhof zur Reform der Rundfunkgebühren erklärt der der Vorsitzende der SPD-Medienkommission Marc Jan Eumann:

Die Vorschläge von Prof. Kirchof sind zu begrüßen und bringen die Diskussion um einen wichtigen Schritt nach vorne.

Das Beitragsmodell mit Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe ist eine gute Grundlage für die weitere Diskussion zur Reform der Rundfunkgebührenfinanzierung.

Die ausschließlich gerätebezogene Rundfunkgebühr wird den Anforderungen an eine moderne Kommunikationsgesellschaft nicht mehr gerecht. Immer mehr Multifunktionsgeräte, die für ganz andere Zwecke angeschafft werden, sind technisch auch zum Empfang von Rundfunk geeignet (Computer, Handy etc.). Industriepolitische Erwägungen und eine schwindende Akzeptanz der Gebührenpflichtigen machen eine Neuorientierung dringend notwendig.

In der weiteren Diskussion dürfen die europarechtlichen (beihilferechtlichen) und abgabenrechtlichen Vorgaben nicht unberücksichtigt gelassen werden. Wir wollen nicht, dass sich die EU-Kommission zu einer beihilferechtlichen Neubewertung der Rundfunkgebühr aufgerufen fühlt.

Für die SPD ist weiter ganz wichtig, dass die neue Gebühr breite gesellschaftliche und politische Akzeptanz findet. Das Thema muss raus aus der ständigen Diskussion um das Pro und Contra von Rundfunkgebühren.

Die neue Rundfunkgebühr muss den Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Anstalten decken, der zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist. Natürlich immer unter der Berücksichtigung, dass die Anstalten wirtschaftlich und sparsam arbeiten.

An der bisherigen Beteiligung der Wirtschaft (Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungs- und sonstige Einrichtungen) an den Rundfunkgebühren mit fast einem Zehntel des Gebührenaufkommens muss festgehalten werden.
Bei der Entscheidung für die Reform der Rundfunkgebühren müssen auch die Methoden des Gebühreneinzugs und das manchmal problematische Verhalten der GEZ überprüft werden.

An der bundesweit einheitlichen Rundfunkgebühr ist jedenfalls festzuhalten. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, die bundesweit einheitlichen Bewertungsmaßstäben unterliegen muss.

Der Finanzausgleich zwischen den Rundfunkanstalten spielt nach wie vor eine wichtige Rolle. Die Medienkommission will eine entsprechende Anhebung des prozentualen Finanzausgleichs von derzeit 1% des Gebührenaufkommens. Unabhängig davon hält es die Medienkommission für unverzichtbar, im Sinne sparsamer und wirtschaftlicher Vorgehensweise die Kooperationsbemühungen zwischen den Landesrundfunkanstalten fortzusetzen und auszubauen.

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