Das hessische Innenministerium betreibt einem Medienbericht zufolge die Ausweisung des in der Nähe von Frankfurt lebenden, österreichischen Islamisten Mohamed M.. Das meldet das Nachrichten-Magazin „Der Spiegel“ vorab. Nach einer vierjährigen Haft in Österreich kam M. im vergangenen September nach Deutschland, wo er sich zunächst in Berlin niederließ. Die Berliner Innenbehörde leitete gegen den EU-Bürger, dessen Eltern aus Ägypten stammen, ein Ausweisungsverfahren ein. Laut einem Bericht des Berliner Landeskriminalamts vom vergangenen November preise M. das Märtyrertum von Al-Kaida-Führern und betone, er würde „bis zum letzten Blutstropfen kämpfen“. Nach Umzügen nach Solingen und in den Raum Frankfurt leiteten die Berliner die Akten inzwischen nach Hessen weiter. Die Hürden, einen EU-Bürger abzuschieben, sind hoch. Nach EU-Recht kann sich jedermann niederlassen, wo er möchte. Nach einer intensiven Einzelfallprüfung kann ein straffällig gewordener EU-Bürger ausgewiesen werden. Das wäre der Fall, wenn er eine „schwere Gefährdung“ für die öffentliche Sicherheit darstellt.
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