Vermeidbare Verwaltungsirrfahrt zeigt Reformbedarf beim 
   Glücksspielstaatsvertrag. Dienstleistungsfreiheit wurde 
   unzulässig eingeschränkt.
   Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) ist empört über die 
jahrelange Verwaltungsirrfahrt beim Konzessionsverfahren für 
Sportwetten und fordert eine politische Debatte über eine sinnvolle 
Reform der Glücksspielregulierung in Deutschland.
   In einer Entscheidung (Aktenzeichen 5 L 1448/14.WI) bestätigte das
Verwaltungsgericht Wiesbaden letzte Woche die von vielen 
Marktteilnehmern lang geäußerte Sorge, dass das 
Sportwetten-Konzessionsverfahren von seiner Konzeption, seinen 
Anforderungen und vom Verfahrensablauf her als intransparent und 
fehlerhaft zu bewerten sei und die europäische 
Dienstleistungsfreiheit unzulässig einschränke.
   Auch die Entscheidungsfindung des Glücksspielkollegiums, so das 
Gericht, sei intransparent und fehlerbehaftet. Die dem Gericht 
vorliegenden Sitzungsniederschriften seien inhaltlich nicht 
nachvollziehbar und wiesen auf Verfahrensfehler hin. Das Gremium aus 
Verwaltungsbeamten der 16 Bundesländer legt die Richtlinien der 
Glücksspielregulierung fest und steuert maßgeblich das 
Konzessionsverfahren.
   DSWV-Präsident Mathias Dahms sagte: „Das Konzessionsverfahren 
wurde sehenden Auges und mit bürokratischer Gründlichkeit gegen die 
Wand gefahren. Bevor es zum Totalschaden kommt, muss die Politik nun 
endlich eingreifen und die Kehrtwende einleiten. Seit der Europäische
Gerichtshof das deutsche Sportwettenmonopol 2010 für rechtswidrig 
befunden hat, warten wir auf bundesweite Lizenzen. Dass fünf Jahre 
später immer noch nicht absehbar ist, wann diese vergeben werden, 
darf in einem Rechtsstaat nicht vorkommen. Die Antragsteller haben 
Ihren Teil beigetragen, erfüllen alle Anforderungen, jetzt sind die 
Bundesländer gefordert.“
   Mit Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens wies das Gericht 
darauf hin, dass die siebenjährige Experimentierphase, in der die 
Öffnung des Sportwettenmarktes bundesweit erprobt werden soll, nicht 
dafür gedacht sei, den Behörden zu ermöglichen zu experimentieren, 
wie ein Konzessionsverfahren gestaltet werden kann. Stattdessen müsse
den Sportwettenanbietern der gesamte oder jedenfalls der weit 
überwiegende Zeitraum zur Verfügung stehen.
   Mathias Dahms: „Der Kardinalfehler des Verfahrens ist schon im 
Glücksspielstaatsvertrag angelegt: Die willkürliche Begrenzung der 
Sportwettenlizenzen auf 20 widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz des 
Grundgesetzes und verstößt zudem gegen die von der EU verbriefte 
Dienstleistungsfreiheit. Es ist verständlich, dass unterlegene 
Anbieter sich dagegen wehren. Allein deshalb muss der 
Glücksspielstaatsvertrag dringend überarbeitet werden.“
   Die zahlenmäßige Begrenzung der Sportwettenkonzessionen hatte 
zuvor auch der Sportbeirat, das offizielle Beratungsgremium des 
Glücksspielkollegiums, scharf kritisiert. Dessen Vorsitzender, der 
Vorstandsvorsitzende des Deutschen Olympischen Sportbunds, Dr. 
Michael Vesper, bezeichnete die Hängepartie zuletzt als unerträglich 
und kündigte eine Arbeitsniederlegung des Sportbeirats an.
   Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist noch nicht 
rechtskräftig. Das federführende Hessische Ministerium des Innern und
für Sport wird vermutlich Beschwerde einlegen.
Über den Deutschen Sportwettenverband
   Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wurde im Jahr 2014 von den 
führenden deutschen und europäischen Sportwetten-Anbietern in Berlin 
gegründet. Mit Sitz im Haus der Bundespressekonferenz versteht sich 
der DSWV als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik, 
Sport und Medien.
   Die Mitgliedsunternehmen besitzen alle schleswig-holsteinische 
Lizenzen für Sportwetten und/oder befinden sich in der letzten Runde 
des bundesweiten Sportwetten-Konzessionsverfahrens, das vom 
Bundesland Hessen durchgeführt wird.
   Damit sind alle Mitglieder des DSWV einer umfangreichen 
behördlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen worden und zahlen 
Steuern in Deutschland. Die meisten Mitglieder sind auch als 
Sponsoren im Profisport aktiv.
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