Düsseldorf. Lärm macht krank und ist eines der größten Umweltprobleme gerade im Straßenverkehr. Deshalb geht die Landesregierung mit ihrem Aktionsplan „Lärmschutz an Straßen in NRW“ jetzt neue Wege.
„Wir wollen einen wirkungsvollen Lärmschutz für die Anlieger insbesondere an unseren bestehenden und hoch belasteten Autobahnen realisieren“, sagte Horst Becker, parlamentarischer Staatssekretär im Verkehrsministerium, am heutigen „Tag gegen Lärm“ (27. April). „Mit konsequenter und zielgerichteter Umsetzung des Aktionsplans wird es möglich sein, schon bald viele Anwohner der nordrhein-westfälischen Autobahnen hörbar vor Straßenlärm zu schützen.“
Beim Neu- und Ausbau von Bundesfern- und Landesstraßen handelt die Landesregierung im Rahmen der Lärmvorsorge nach den weitreichenden Schutzregelungen der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung, z.B. mit Grenzwerten von 59 Dezibel (A) tags und 49 Dezibel (A) nachts für Wohngebiete. Allerdings wird damit nicht die wahrnehmbare Überlagerung verschiedener Lärmquellen berücksichtigt. Hier wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, dass das Zusammenwirken unterschiedlicher Lärmquellen auf einen Immissionsort in die Berechnungsverfahren einfließt.
Die eigentliche Herausforderung sieht die Landesregierung in der Umsetzung wirkungsvoller Schutzmaßnahmen für die Anlieger an vorhandenen Straßen. Dazu nutzt das Land die Möglichkeiten der Lärmsanierung, die es nach dem „2. Nationalen Lärmschutzpaket“ des Bundes hat, in vollem Umfang. Dabei gilt es, „aktiv vor passiv“ umzusetzen, sowohl durch den Bau von geeigneten Wällen oder Wandkonstruktionen als auch mit geeigneten Fahrbahndeckenbelägen. Gerade hierbei erwartet die Landesregierung auf Grund der derzeit raschen technischen Fortschritte deutlich hörbare Schutzpotentiale.
Um festzustellen, wo Lärmschutzmaßnahmen möglich werden, hat die Landesregierung die erforderlichen Schritte eingeleitet. Systematisch wird das gesamte Netz der nordrhein-westfälischen Autobahnen nach Abschnitten mit erhöhten Lärmbetroffenheiten untersucht. Dabei werden die Lärmaktionspläne der anliegenden Kommunen als eine wichtige Grundlage einbezogen. Daraus werden Handlungsprogramme entwickelt und realisiert. Vom Bund werden die erforderlichen Finanzmittel dafür eingefordert.
Diese Maßnahmen werden eine gewisse Zeit bis zur Umsetzung in Anspruch nehmen. Um kurzfristig zu handeln, prüft die Landesregierung, auf welchen Autobahnabschnitten eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen angezeigt ist.
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