Ist dies der Fall, so kann darin auch eine Urheberrechtsverletzung zu sehen sein, so das OLG Köln am 12.06.2009 (Az.: 6 U 215/08).
Im zu verhandelnden Fall erschuf ein Künstler für einen Bahnhofsvorplatz eine Skulptur, bestehend aus mehreren Pferden. Diese sollte ein Zeichen von Freiheit darstellen, ein Zeichen der Freiheit, sich überall hinbewegen zu können.
Als die Skulptur im Rahmen von Umbauarbeiten vor einem Verwaltungsgebäude neu platziert wurde, sah der Künstler darin sein Urheberrecht verletzt, da der freiheitliche Bezug, der beim Bahnhof bestand, bei einem Verwaltungsgebäude nicht herzustellen sei.
Dieser Argumentation folgten die Kölner Richter nicht und stellten fest, dass die Skulptur auch vor einem Verwaltungsgebäude den Ausdruck von Freiheit vermitteln könne.
Fazit:
Das Urheberrecht ist für rechtliche Laien oftmals unverständlich und undurchschaubar.
Um unnötigen Kosten für Prozesse zu entgehen, sollte zunächst ein spezialisierter Rechtsanwalt konsultiert und gemeinsam eine Strategie ausgearbeitet werden.
© RA Axel Mittelstaedt 2009 – LADM Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer; Dezernat Gewerblicher Rechtsschutz, Köln www.ladm.com