Starke Unterschiede in der kommunalen Pro-Kopf-Verschuldung 2016

Die höchste Pro-Kopf-Verschuldung auf kommunaler
Ebene wiesen am 31. Dezember 2016 die Kommunen des Saarlands mit 6
894 Euro auf, gefolgt von den Kommunen Hessens (5 353 Euro) und
Nordrhein-Westfalens (4 594 Euro). Wie das Statistische Bundesamt
(Destatis) weiter mitteilt, gab es die geringste
Pro-Kopf-Verschuldung für die Kommunen Bayerns (2 295 Euro),
Schleswig-Holsteins (2 562 Euro) und Sachsens (2 636 Euro). Insgesamt
betrug die kommunale Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland im
Durchschnitt 3 509 Euro. Berücksichtigt wurden alle Schulden beim
nicht-öffentlichen Bereich. Bei der Berechnung der Ergebnisse wurden
alle öffentlich bestimmten unmittelbaren und mittelbaren
Beteiligungen der Kommunen in Deutschland einbezogen.

Die fünf am höchsten verschuldeten kreisfreien Städte befinden
sich in Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Am höchsten
war die Pro-Kopf-Verschuldung am Jahresende 2016 in Darmstadt mit 14
989 Euro, gefolgt von Pirmasens (11 528 Euro), Kaiserslautern (11 384
Euro), Mühlheim an der Ruhr (11 034 Euro) und Mainz (10 793 Euro).
Vier der fünf am niedrigsten verschuldeten kreisfreien Städte liegen
in Bayern. Die Pro-Kopf-Verschuldung im Kempten betrug 375 Euro, in
Memmingen 1 416 Euro, in Kaufbeuren 1 474 Euro und in Amberg 1 609
Euro. Auch das niedersächsische Braunschweig (1 559 Euro) weist eine
der geringsten Pro-Kopf-Verschuldungen auf.

Bezieht man jeweils die Verschuldung der kreisangehörigen
Gemeinden mit ein, ist auch ein eingeschränkter Vergleich der
Landkreise beziehungsweise Kreisgebiete in Deutschland möglich. Die
fünf am höchsten Pro-Kopf verschuldeten Kreisgebiete lagen im
Saarland mit dem Regionalverband Saarbrücken (9 145 Euro), St. Wendel
(6 776 Euro) und dem Saarpfalz-Kreis (6 559) sowie in Rheinland-Pfalz
mit dem Landkreis Kusel (7 347 Euro) und in Hessen mit dem
Hochtaunuskreis (6 555 Euro). Dagegen stammen die am geringsten
verschuldeten Kreisgebiete alle aus Bayern. Pro Kopf ist das
Kreisgebiet von Neumarkt in der Oberpfalz mit 509 Euro, von Eichstätt
mit 539 Euro, von Landshut mit 661 Euro, von Roth mit 744 Euro und
von Dingolfing-Landau mit 759 Euro verschuldet.

Weitere Ergebnisse und methodische Erläuterungen enthält die
Veröffentlichung „Integrierte Schulden der Gemeinden und
Gemeindeverbände“ und der dazugehörige Tabellenband. Sie steht im
gemeinsamen Statistik-Portal der Statistischen Ämter des Bundes und
der Länder zum Download zur Verfügung. Weitere regionale Auswertungen
enthalten die Internetangebote der Statistischen Landesämter.

Methodische Hinweise

In die Berechnungen der integrierten kommunalen Schulden werden
neben den Schulden der kommunalen Kernhaushalte auch die Schulden der
Extrahaushalte und der sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen
und Unternehmen, an denen die Kommunen unmittelbar oder mittelbar
beteiligt sind, einbezogen. Diese werden anteilig entsprechend den
Beteiligungsverhältnissen zugerechnet und beinhalten nicht die
Haftungsbeziehungen der Kommunen.

Es werden ausschließlich Schulden beim nicht-öffentlichen Bereich
in die Berechnung einbezogen. Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören
Kreditinstitute, der sonstige inländische Bereich – wie zum Beispiel
private Unternehmen – und der sonstige ausländische Bereich. Schulden
von nicht-mehrheitlich öffentlich bestimmten Einheiten
beziehungsweise von Einheiten mit Sitz im Ausland werden statistisch
nicht erhoben und können daher nicht einbezogen werden.

Die Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg wurden nicht
berücksichtigt, da sie in den amtlichen Finanzstatistiken nicht der
kommunalen, sondern der staatlichen Ebene zugeordnet werden.

Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:

Johanna Barasofsky, Telefon: +49 (0) 611 / 75 46 70
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Statistisches Bundesamt
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