Kulanzregelung vermeidet unnötige Bürokratie
   Das Bundesfernstraßenmautgesetz soll geändert werden, sodass land-
und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ab dem kommenden Jahr von der Maut
befreit werden, auch wenn sie über 40 km/h fahren können. Heute hat 
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer klargestellt, dass es bis zur 
Gesetzesänderung eine Kulanzregelung geben wird. Dazu erklären der 
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert 
Stegemann und der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung und 
Landwirtschaft, Alois Gerig:
   Albert Stegemann: „Dank der gemeinsamen Bemühungen der Länder und 
unserer Fraktion ist eine unbürokratische Lösung in der Mautdebatte 
in Sicht. Wir begrüßen daher die Initiative im Bundesrat zur Änderung
des Bundesfernstraßenmautgesetzes, um land- und forstwirtschaftliche 
Fahrzeuge unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit 
von der Maut zu befreien. Die Land- und Forstwirtschaft mit der Maut 
zu belasten wäre unverhältnismäßig, da ihre Fahrzeuge und Maschinen 
zur Feld- und Waldarbeit eingesetzt werden und nur gelegentlich auf 
Bundesstraßen unterwegs sind.“
   Alois Gerig: „Unser Dank gilt Bundesverkehrsminister Andreas 
Scheuer. Er hat klargestellt, dass bis zum Inkrafttreten der 
Mautbefreiung voraussichtlich zum 1. Januar 2019, eine pragmatische 
Kulanzregelung gelten wird. Anderenfalls hätten land- und 
forstwirtschaftliche Fahrzeuge für eine Übergangsphase bis Jahresende
mit Geräten zur Mauterfassung ausgerüstet werden müssen. Ein enormer 
Aufwand. Wir freuen uns, dass Bundesminister Scheuer unseren 
Argumenten gefolgt ist und einem unbürokratischen Weg zugestimmt 
hat.“
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