Kulanzregelung vermeidet unnötige Bürokratie
Das Bundesfernstraßenmautgesetz soll geändert werden, sodass land-
und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ab dem kommenden Jahr von der Maut
befreit werden, auch wenn sie über 40 km/h fahren können. Heute hat
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer klargestellt, dass es bis zur
Gesetzesänderung eine Kulanzregelung geben wird. Dazu erklären der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft, Albert
Stegemann und der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung und
Landwirtschaft, Alois Gerig:
Albert Stegemann: „Dank der gemeinsamen Bemühungen der Länder und
unserer Fraktion ist eine unbürokratische Lösung in der Mautdebatte
in Sicht. Wir begrüßen daher die Initiative im Bundesrat zur Änderung
des Bundesfernstraßenmautgesetzes, um land- und forstwirtschaftliche
Fahrzeuge unabhängig von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von der Maut zu befreien. Die Land- und Forstwirtschaft mit der Maut
zu belasten wäre unverhältnismäßig, da ihre Fahrzeuge und Maschinen
zur Feld- und Waldarbeit eingesetzt werden und nur gelegentlich auf
Bundesstraßen unterwegs sind.“
Alois Gerig: „Unser Dank gilt Bundesverkehrsminister Andreas
Scheuer. Er hat klargestellt, dass bis zum Inkrafttreten der
Mautbefreiung voraussichtlich zum 1. Januar 2019, eine pragmatische
Kulanzregelung gelten wird. Anderenfalls hätten land- und
forstwirtschaftliche Fahrzeuge für eine Übergangsphase bis Jahresende
mit Geräten zur Mauterfassung ausgerüstet werden müssen. Ein enormer
Aufwand. Wir freuen uns, dass Bundesminister Scheuer unseren
Argumenten gefolgt ist und einem unbürokratischen Weg zugestimmt
hat.“
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