Der chinesische Volkskongress verabschiedete ein
neues Strafverfolgungsgesetz, das die Willkür der kommunistischen
Einparteienregierung legitimiert. Dazu erklärt die Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach:
„Das monatelange Festhalten von Menschenrechtsanwälten und
Regimekritikern, das fundamental gegen Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit verstößt, ist mit der Verabschiedung des
umstrittenen Strafverfolgungsgesetzes durch den chinesischen
Volkskongress als legitimes Mittel mit Gesetzesrang in China nunmehr
festgeschrieben worden.
Das Gesetz ermöglicht der chinesischen Polizei alle Bürger zu
Verdächtigen zu erklären, die die staatliche Sicherheit Chinas
gefährden. Der Interpretationsspielraum ist hier grenzenlos. Eine
solche Anschuldigung lässt sich ohne weiteres fingieren. Ihn
auszuschöpfen obliegt künftig jedoch nur der Kommunistischen Partei
Chinas.
Den Verdächtigten kann nach diesem Gesetz ein Anwalt verweigert
werden. Es droht Haft an einem unbekannten Ort. Die Gefahr von Folter
und Misshandlung geht damit einher.
China hat den Internationalen Pakt über die bürgerlichen und
politischen Rechte zwar nicht gezeichnet, die Ratifizierung steht
aber seit Jahren aus. China ist aufgefordert die darin festgehaltenen
menschenrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten und seinen Bürgern
essentielle Menschenrechte zu gewähren. Dagegen verstößt das
Strafverfolgungsgesetz fundamental.“
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