Grundrecht auf Religionsfreiheit konsequent
durchsetzen und Täter ausweisen
Nach aktuellen Medienberichten sind asylsuchende Christen aus der
arabischen Welt auch in Deutschland Attacken radikaler Muslime
ausgesetzt. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Erika Steinbach:
„Aktuell mehren sich die Berichte zu Fällen von Ausgrenzung und
Gewalt gegen christliche Flüchtlinge in Flüchtlingsunterkünften in
Deutschland. Vor allem Konvertiten werden demnach immer häufiger
Opfer von Übergriffen durch radikale Muslime, die ebenfalls hier
Zuflucht gesucht haben.
Die Religionsfreiheit gehört zum Kernbestand unserer
Rechtsordnung. Viele Menschen suchen in Deutschland Schutz, weil
dieses Menschenrecht in zahlreichen Staaten mit Füßen getreten wird.
Es ist nicht hinnehmbar, dass Christen hier in Deutschland von
denselben radikalen Islamisten bedroht werden, vor denen sie aus
ihren Heimatländern fliehen mussten.
Wer Asyl beantragt und hier gegen Andersgläubige vorgeht, darf
nicht bleiben. Einen „Import“ von Christenfeindlichkeit dürfen wir
nicht zulassen. Wer in Deutschland Schutz sucht, muss auch die Regeln
unserer Verfassung respektieren. Kriminelle Handlungen und Übergriffe
müssen geahndet und Täter sofort ausgewiesen werden. Wir müssen die
zuständigen Behörden in den Kommunen stärker für dieses Problem der
religiös motivierten Übergriffe sensibilisieren, um die Opfer besser
zu schützen.
Eine Isolierung oder Separierung von Flüchtlingsgruppen ist keine
Lösung, da dies die Geisteshaltung nicht verändert. Die Gesellschaft
darf ihre Augen nicht vor dieser indiskutablen Situation verschließen
sondern muss auch das Grundrecht auf Religionsfreiheit unter den
asylsuchenden Flüchtlingen konsequent durchsetzen.“
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