Steinbach: Rückgabeerlass von Eigentum an religiöse Minderheiten in der Türkei nur ein erster Schritt

In der Türkei wurde eine Verordnung erlassen, nach
der die Republik Türkei zahlreiche Immobilien und Grundstücke an
nicht-muslimische religiöse Minderheiten zurück gibt, die nach 1936
vom Staat enteignet wurden. Dazu erklärt die Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Erika Steinbach:

„Die Verordnung, nach der nicht-muslimische religiöse Minderheiten
zahlreiche Immobilien und Grundstücke vom türkischen Staat
zurückerhalten sollen, ist ein erster Schritt hin zu mehr Schutz
religiöser Minderheiten.

Enteignungen gehören zu den größten Problemen von religiösen
Minderheiten in der Türkei. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt
daher diesen Schritt der türkischen Regierung. Griechisch-orthodoxe,
armenisch-orthodoxe und jüdische Gemeinden haben nun das Recht ihren
Anspruch auf Kirchen, Friedhöfe und Gemeindehäuser geltend zu machen.

Nichtsdestotrotz wird sich erst in der Praxis zeigen, ob die
Verordnung von den Behörden auch tatsächlich umgesetzt wird und die
betroffenen religiösen Minderheiten am Ende wirklich ihr Eigentum
zurückerhalten.

Offen bleibt zudem, wie bei bestehenden juristischen Verfahren
seitens der türkischen Regierung vorgegangen wird. So sind die
Streitigkeiten um das Kloster Mor Gabriel bis heute ungelöst.“

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