Steinbach: Todesurteil gegen Christin im Sudan aufheben

Stephanuskreis der CDU/CSU-Fraktion appelliert an
sudanesische Regierung

Eine schwangere Christin ist im Sudan allein wegen ihrer
religiösen Überzeugung zum Tode verurteilt worden. Die Mitglieder des
Stephanuskreises in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben nun in einem
Schreiben an die sudanesische Regierung eine Überprüfung des Urteils
gefordert. Dazu erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Fraktion, Erika
Steinbach:

„Die Mitglieder des Stephanuskreises der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion appellieren nachdrücklich an die Regierung
der Republik Sudan, dass das Todesurteil gegen die 27-jährige
Christin Mariam Yahya Ibrahim Ishag in einem fairen Berufungsprozess
überprüft werden muss. Die Anschuldigungen müssen fallengelassen und
die junge Mutter schnellstmöglich in die Freiheit entlassen werden.
Wir hoffen, dass der Stephanuskreis und sein Vorsitzender Heribert
Hirte mit dem Brief etwas bewegen können.

Das Menschenrecht auf Religionsfreiheit, zu dem sich das
sudanesische Außenministerium gerade noch einmal ausdrücklich bekannt
hat, ist in der sudanesischen Verfassung von 2005 festgeschrieben.
Dieses Recht auf Religionsfreiheit beinhaltet auch das Recht, seine
Religion oder seinen Glauben zu wechseln. Die 27-jährige
hochschwangere Frau ist bereits seit Februar 2014 mit ihrem 20 Monate
alten Sohn im Frauengefängnis in Karthum inhaftiert. Das Gericht hat
sie nun wegen zweier aus der Scharia abgeleiteten Vergehen
verurteilt: ihrer Hinwendung zum christlichen Glauben und der
Hochzeit mit einem Christen, die als außerehelicher
Geschlechtsverkehr gewertet wurde.

Dieser Fall zeigt, wie schwierig die Lage vieler Christen im Sudan
geworden ist. So belegt das Land im aktuellen Weltverfolgungsindex
des überkonfessionellen Hilfswerkes Open Doors einen alarmierenden
elften Platz. Wir werden im Rahmen unseres besonderen Engagements für
das Menschenrecht auf Religionsfreiheit auch die Menschen im Sudan
nicht vergessen und uns mit Nachdruck für eine Verbesserung der
Situation einsetzen.“

Hintergrund:

Den Brief des Stephanuskreises finden Sie unter:
www.cducsu.de/fraktion/stephanuskreisDer 2010 gegründete
Stephanuskreis ist ein Gesprächskreis, der jederzeit allen
Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion offensteht. Er hat
aktuell 72 Mitglieder. In Erinnerung an den ersten christlichen
Märtyrer, dem sowohl Katholiken als auch Protestanten gedenken, hat
der Stephanuskreis sowohl den Schutz verfolgter Christen als auch den
Einsatz für Religionsfreiheit und religiöse Toleranz ins Zentrum
seiner Arbeit gestellt.

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CDU/CSU – Bundestagsfraktion
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