Stellungnahme zur Europäischen Bürgerinitiative

Die Länder haben in ihrer heutigen Sitzung nachdrücklich begrüßt, dass die Kommission einen Vorschlag zur Europäischen Bürgerinitiative vorgelegt hat. Mit diesem möchte sie Verfahren und Bedingungen für die Durchführung festlegen.

Die Möglichkeit einer solchen Initiative wurde bereits durch den Vertrag von Lissabon eingeführt. Sie stellt eine wichtige Verbesserung der demokratischen Arbeitsweise der Union dar, indem eine Million Bürger die Kommission auffordern können, bestimmte Rechtssetzungsvorschläge zu unterbreiten. Die Bürgerinitiative verpflichtet die Kommission als Kollegium, die vorgebrachten Anliegen ernsthaft zu prüfen. Ihre wichtigsten Merkmale sind im Vertrag selbst festgelegt, der es jedoch dem Europäischen Parlament und dem Rat überlässt, Verfahren und Bedingungen festzulegen. Dem dient der vorliegende Verordnungsvorschlag. Nach diesem soll die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, die sich beteiligen müssen, ein Drittel betragen. Die Mindestzahl der Bürger soll bei ca. 0,2 Prozent der jeweiligen Bevölkerung liegen, wobei es je nach Größe der Länder zu Abweichungen kommen kann. Für Deutschland schlägt die Kommission zum Beispiel eine Mindestzahl von 72.000 Unterzeichnern vor. Als erforderliches Mindestalter für eine Teilnahme empfiehlt der Vorschlag das Alter, mit dem die Bürger das aktive Wahlrecht bei Wahlen zum Europäischen Parlament erwerben. Als Zeitraum für die Sammlung der Unterstützungsbekundungen sind zwölf Monate vorgesehen.

Obwohl die Länder den Vorschlag als guten Ausgangspunkt für das weitere Rechtsetzungsverfahren bewerten, sehen sie in einigen Punkten noch Änderungsbedarf. So begrüßen sie zwar die Forderung der Kommission nach Offenlegung der Finanzierungs- und Unterstützungsquellen durch die Organisatoren. Sie sind jedoch der Auffassung, dass eine einmalige Veröffentlichung zu Beginn der Initiative dem Gedanken der Transparenz nicht ausreichend Rechnung trägt. Insbesondere seien höhere Finanzierungssummen zu melden und zu veröffentlichen.

Zugleich weisen sie auf Mängel des Sicherungskonzepts zum Datenschutz bei Online-Sammlungen von Unterstützungsbekundungen hin. Im Interesse eines wirksamen Schutzes der gesammelten personenbezogenen Daten müsse die zuständige Behörde des jeweiligen Mitgliedstaats die Sicherheit des technischen Systems vorher überprüfen und bestätigen.

Zudem vertreten sie die Auffassung, dass die Organisatoren einer zulässigen Initiative ein Anhörungsrecht bei der Kommission erhalten sollten.

Der Bundesrat ist auch der Ansicht, dass die geforderte Mindestzahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten von einem Drittel zu hoch ist. Es sei in diesem Zusammenhang zu bedenken, dass mit der Bürgerinitiative lediglich eine Aufforderung an die Kommission zum Tätigwerden formuliert werde.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative

Drucksache 187/10 (Beschluss)

http://www.bundesrat.de/