Sterbegeldversicherung: Warum ist sie für viele Bürger doch so von Bedeutung?

Seit dem Jahr 2004 ist das Bestattungsgeld durch die Gesetzlichen Krankenversicherer ersatzlos gestrichen worden, für die Kosten einer Beerdigung sind nun die Angehörigen in voller Höhe verantwortlich. Die Sterbegeldversicherung wird oftmals von Verbraucherschützern und Finanzexperten zwiespältig betrachtet, sie ist aber in vielen Fällen die einzige Alternative, um eine effektive Bestattungsvorsorge zu gewährleisten.

Experten raten häufig zum Anschluss eines Sparvertrages, da die Verzinsung hier besser ist als bei der Sterbegeldversicherung. Dafür wird das Risiko Todesfall hier überhaupt nicht berücksichtigt. Die Sterbegeldversicherung nämlich deckt das Risiko bei manchen Gesellschaften, ggf. mit Gesundheitsfragen, bereits ab Versicherungsbeginn ab, ungeachtet der Höhe der eingezahlten Beiträge. Die maximale Wartezeit beträgt 36 Monate. Außerdem wird bei vielen Gesellschaften bei Tod in der Wartezeit schon gestaffelt ausgezahlt, z. B. zwei Drittel der Versicherungssumme im dritten Jahr oder 60 Prozent im zweiten Jahr. Ein Sparvertrag wird in dieser Zeit aber kaum die Erträge erbringen, um die Kosten einer Bestattung voll abzudecken und ist keine Alternative.

Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Ein weiterer Vorteil der Sterbegeldversicherung ist die Berücksichtigung als Schonvermögen für Kunden, die Empfänger von Sozialleistungen sind, wie z. B. ALG II oder Grundsicherung für Rentner. Während andere Kapitalanlagen, je nach Einlagenhöhe, zunächst für den Regelbedarf verbraucht werden müssen, unterliegt die Sterbegeldversicherung dieser Regelung nicht. Im Sozialgesetzbuch 12 (SGB XII), § 33 wird in Absatz 2 davon gesprochen, dass die Beiträge sogar von den zuständigen Trägern der Sozialleistungen übernommen werden können. Hier hilft sicherlich die Anfrage beim zuständigen Amt. Kommt es zu einer notwendigen Pflege oder Unterbringung im betreuten Wohnen, ist der Sparvertrag in aller Regel als erstes fällig.

Sollte eine Sterbegeldversicherung nicht vorhanden sein, und die Angehörigen haben von sich aus keine finanzielle Möglichkeit, die Bestattungskosten aufzubringen, kann es sein, dass der eine oder andere Bestatter den Auftrag zur Beisetzung nicht annehmen wird. Die Deckung der Kosten ist aus deren Sicht nicht gesichert. Wenn kein Geld vorhanden ist, tritt zwar das Sozialamt in Leistung, aber erst auf Antrag zur Übernahme der Kosten und dann auch noch rückwirkend. Die Bezahlung des Bestatters wäre also in der Schwebe, bis die Mittel überhaupt bewilligt werden.

Ein weiterer wichtiger Grund für den Anschluss einer Sterbegeldversicherung ist, dass immer mehr Menschen von der traditionellen Erdbestattung absehen und lieber individuelle Wege gehen. Als Beispiel sind hier nur die See- oder Luftbestattung genannt oder die Bestattung in einem FriedWald (als Friedhof umgewidmeter Wald). Hier fallen naturgemäß höhere Kosten an, aber dafür haben diese Formen der Bestattung aber auch einen anderen Charakter als eine vom Sozialamt finanzierte Beerdigung.

Bildquelle: www.friedwald.de