stern.de: Linken-Politiker Ramelow blitzt beim Verfassungsgericht mit Beschwerde ab

Das Bundesverfassungsgericht will nicht darüber
urteilen, ob die Beobachtung des Linken-Politikers Bodo Ramelow durch
den Verfassungsschutz im Einklang mit dem Grundgesetz steht. In dem
Bescheid, der stern.de vorliegt, heißt es, Ramelows
Verfassungsbeschwerde werde nicht zur Entscheidung angenommen. Eine
Begründung lieferte das Gericht nicht.

Ramelow, Fraktionschef der Linken im Thüringer Landtag, ist über
die Nicht-Befassung empört. „Das ist einfach Arbeitsverweigerung“,
sagte Ramelow stern.de. „Das Gericht duldet damit einen
Verfassungsbruch. Ob dieser stärker ist oder schwächer, hätte ich
gerne prüfen lassen.“ Da das Bundesverfassungsgericht nicht
entscheiden wolle, werde er sich an den Europäischen Gerichtshof
wenden, kündigte Ramelow an. Dass er vom Verfassungsschutz beobachtet
werde, schränke seine Arbeit als Landespolitiker ein. „Jeder Bürger,
der mit mir zu tun hat, muss befürchten, auch in das Blickfeld des
Verfassungsschutzes zu geraten.“

Dem Bescheid vorausgegangen war ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts, das im Juli 2010 die Observierung Ramelows
für recht- und verhältnismäßig erklärt hatte. Das
Bundesverwaltungsgericht hatte die Auffassung vertreten, Teile der
Linkspartei würden sich gegen die freiheitlich-demokratische
Grundordnung wenden. Ramelow hatte damals gesagt, Grundlage der
Politik seiner Partei sei das Grundgesetz: „Alles andere ist barer
Unsinn.“ Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hatte
Ramelow Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist seit 2007 noch eine
Organklage der Linken-Bundestagsfraktion, die sich ebenfalls gegen
die Beobachtung durch den Verfassungsschutz richtet.

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