Das Kölner Polizeipräsidium hat die sogenannten
Folgetatenquoten von Asylbewerbern ein Jahr lang genau analysieren
lassen. Die „Auswertungs- und Analysestelle Allgemeine Kriminalität“
der Kölner Polizei trug dafür Zahlen von Oktober 2014 bis November
2015 zusammen. Sie wollte wissen: Personen welcher Nationalität
treten innerhalb eines Jahres nach Erfassung des Tatbestands
–Illegaler Aufenthalt– erneut als Beschuldigte in einem
Strafverfahren in Erscheinung?
Im Spätherbst 2015 lag die Auswertung der Führung des Kölner
Polizeipräsidiums vor. Nach stern-Informationen zeigt sie einerseits,
dass ein großer Teil jener Flüchtlinge, die seit geraumer Zeit Schutz
in Deutschland sucht, nach der Registrierung keineswegs straffällig
wird.
Der stern zitiert Zahlen der Untersuchung, über die auch in
„Forum“ berichtet wird, einer internen Publikation der Kölner
Polizei. Von 1111 in Köln registrierten Syrern traten gerade mal fünf
in der Folgezeit polizeilich in Erscheinung. Das ist nicht mal ein
halbes Prozent. Bei Flüchtlingen aus Afghanistan und Irak sieht es
ähnlich aus. Von 660 Afghanen kamen der Kölner Polizei anschließend
nur vier als Kriminelle unter. Von 789 geflohenen Irakern traten
gerade mal 19 im Untersuchungszeitraum polizeilich in Erscheinung,
von 294 Iranern ebenfalls nur neun. „Personen aus diesen
Herkunftsländern stellen aus kriminalpolizeilicher Sicht bislang kein
Problem dar“, heißt es in dem Bericht der Zeitschrift „Forum“.
„Ganz anders sieht das bei Flüchtlingen aus Nordafrika aus“, steht
weiter in dem Text. Bei den 521 in Köln registrierten Marokkanern
liegt die Folgetatenquote tatsächlich bei 40 Prozent. Von den 260
Algeriern und den 57 Tunesiern, die zwischen Oktober 2014 und
November 2015 in Köln registriert wurden, fielen ebenfalls 40 Prozent
anschließend im Zusammenhang mit Straftaten auf. „Auf ähnliche
Quoten“ kommen laut der Mitarbeiterzeitschrift „Eingereiste aus
Bosnien-Herzegowina und Montenegro“.
Die meisten Straftaten ereigneten sich laut Kölner Polizei auf dem
„Aktionsraum Straße“. Es handelte sich also um Raub, um Laden- und
Taschendiebstahl, auch um Diebstahl an und aus Autos.
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