Steuerhinterziehung: Nur vollständige Selbstanzeige wirkt strafbefreiend

Wie schwierig es ist, eine Selbstanzeige so zu
verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt, zeigen die Fälle
prominenter Steuersünder. Ist die Selbstanzeige unvollständig, kann
eine Haftstrafe drohen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus:
Aktuell zeigen die Fälle prominenter Steuersünder, dass es schwierig
ist, eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung so zu verfassen, dass
sie tatsächlich strafbefreiend wirkt. Vor allem muss die
Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden und vollständig sein. Es
müssen alle nötigen Unterlagen zu den Steuerangelegenheiten der
vergangenen fünf Jahre auf den Tisch gelegt werden. Die Steuersünden
nur scheibchenweise zu offenbaren, funktioniert nicht und kann im
schlimmsten Fall mit einer Haftstrafe enden.

Dabei ist zu beachten, dass Steuerhinterziehung nicht erst bei
Millionenbeträgen beginnt, sondern schon bei kleinen Summen.
Allerdings bietet das Steuerrecht die Möglichkeit, mit einer
Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Diese
Möglichkeit wird es auch künftig noch geben, allerdings werden die
Regeln voraussichtlich ab Januar 2015 deutlich verschärft. Es wird
vermutlich nicht nur höhere Strafzuschläge geben, sondern es müssen
auch alle Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre
offengelegt werden. Eine schwierige Aufgabe, die von einem Laien
alleine oder mit der Hilfe von vorgefertigten Musterformularen nicht
zu bewältigen ist. Das Risiko, dass die Selbstanzeige nicht die
nötigen Anforderungen erfüllt, ist groß.

Steuersünder, die eine Selbstanzeige stellen wollen, sollten sich
daher an einen im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Er
weiß, welche Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, welche
Unterlagen einzureichen sind und kann die nötigen Schritte
unternehmen, damit die Selbstanzeige strafbefreiend wirkt.

Wer mit Hilfe einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit
zurückkehren möchte, sollte allerdings nicht mehr lange damit warten.
Denn es werden nicht nur die Bedingungen für eine strafbefreiende
Selbstanzeige schwieriger, sondern auch das Risiko, von den
Finanzbehörden entdeckt zu werden, steigt durch die zunehmend enge
Zusammenarbeit zwischen den deutschen Behörden und den ehemaligen
Steueroasen. Ist die Steuerhinterziehung entdeckt, ist es für die
Selbstanzeige zu spät.

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