Die strafbefreiende Selbstanzeige wird von immer 
mehr Steuersündern als Weg zurück in die Steuerehrlichkeit genutzt. 
Aber die Regeln werden voraussichtlich bald schärfer.
   GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, 
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wie
das Handelsblatt am 16. Mai 2014 berichtet,  haben die Bundesländer 
bereits im ersten Quartal 2014 rund 428 Millionen Euro aus 
Selbstanzeigen eingenommen. Ein neuer Rekord. Demnach zeigten sich im
ersten Quartal knapp 13.000 Steuersünder selbst an. Im Durchschnitt 
bringe jede Selbstanzeige dem Fiskus rund 33.500 Euro 
Steuereinnahmen.
   Die Fälle prominenter Steuerhinterzieher, der Ankauf von Steuer 
CDs, die engere Kooperation der Staaten untereinander und auch die 
geplanten Regelverschärfungen für die strafbefreiende Selbstanzeige 
zeigen offenbar Wirkung. Immer mehr Steuerhinterzieher nutzen 
offenbar noch fast auf den letzten Drücker, die Selbstanzeige, um 
wieder in die Steuerehrlichkeit zurückzufinden.
   Allerdings sind bei der Selbstanzeige einige Regeln zu beachten, 
damit sie auch tatsächlich strafbefreiend wirkt. So müssen die 
Steuerangelegenheiten der vergangenen fünf Jahre vollumfänglich auf 
den Tisch gelegt werden. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige 
rechtzeitig gestellt werden, also nicht erst, wenn die Finanzbeamten 
bereits Ermittlungen aufgenommen haben. Damit die Selbstanzeige form-
und fristgerecht beim zuständigen Finanzamt eingeht, sollten sich 
reuige Steuerhinterzieher an einen im Steuerrecht kompetenten 
Rechtsanwalt wenden. Dieser weiß, welche Unterlagen eingereicht 
werden müssen und sorgt dafür, dass die Selbstanzeige ihre 
strafbefreiende Wirkung entfalten kann. Auf vorgefertigte 
Muster-Formulare sollten sich die Steuerhinterzieher in ihrem eigenen
Interesse nicht verlassen.
   Die Finanzminister der Länder haben sich inzwischen geeinigt, dass
die strafbefreiende Selbstanzeige auch künftig erhalten bleiben soll.
Allerdings sollen die Regeln ab 2015 deutlich verschärft werden und 
die Steuersünder werden auch kräftig zur Kasse gebeten. Komplett 
straffrei bleibt eine Selbstanzeige dann nur noch, wenn die Summe der
hinterzogenen Steuern 25.000 Euro nicht überschreitet. Bei höheren 
Summen wird es für die Steuersünder teuer. Noch vor der Sommerpause 
will das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Gesetzentwurf 
vorlegen.
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