Steuerreformen mit Wirkung seit 2013

Papier ade

Zum 01.01.2013 hat die bisherige Papier Lohnsteuerkarte ausgedient und ist durch das ELStAM-Verfahren ersetzt worden. Die Angaben der bisherigen Vorderseite der Lohnsteuerkarte (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge und Kirchensteuerabzugsmerkmale) werden in einer Datenbank der Finanzverwaltung zum elektronischen Abruf für die Arbeitgeber bereitgestellt und als Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bezeichnet.

Doppelte Haushaltsführung

Wer aus beruflichen Gründen pendelt und deshalb einen Zweithaushalt führt, kann die anfallenden Kosten von der Steuer absetzen. Statt des Vergleichs mit der ortsüblichen Miete werden künftig die tatsächlichen Kosten für Dienstwohnungen in der Einkommenssteuererklärung angerechnet. Die Höchstgrenze liegt bei 1000 Euro.

Grundfreibetrag steigt minimal

Arbeitnehmer erhalten seit 2013 eine geringfügige Steuerentlastung. Der Grundfreibetrag soll in zwei Stufen bis zum Jahr 2014 um insgesamt 150 Euro von jetzt 8.004 Euro auf dann 8.154 Euro im Jahr angehoben werden. Für das Jahr 2013 beträgt der Grundfreibetrag 8.130 Euro.

Steuerpflicht für Wehrdienstleistende

Seit 2013 ist es mit der Steuerfreiheit des freiwilligen Wehrdienstes vorbei. Auf alle Geld- und Sachbezüge werden nun Steuern erhoben. Dazu zählen der Wehrdienstzuschlag, Weihnachtsgeld und das Entlassungsgeld.

Umweltschutz wird belohnt

Fahrer von Autos mit reinem Elektroantrieb oder mit Brennstoffzelle fahren jetzt zehn Jahre steuerfrei statt bisher nur fünf. Die neue Regelung gilt für entsprechende Fahrzeuge mit einer Zulassung zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015.

Für ausführliche Informationen steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.

Weitere Informationen unter:
http://www.stb-koernig.de