„Der Vorschlag der Bundesbank, den Bundesländern
Zu- und Abschläge bei einzelnen Steuerarten zu ermöglichen, ist aus
Sicht der Familienunternehmen ausdrücklich positiv zu beurteilen,“
erklärt Prof. Dr. Dr. h.c. Brun-Hagen Hennerkes, Vorstand der
Stiftung Familienunternehmen, und begründet seine Einschätzung:
„Individuelle Hebesatzrechte stärken die Selbstverantwortung der
Länder für ihre Finanzierung und brechen politische Blockaden in der
Steuerpolitik auf.“
Hennerkes sieht noch weitere Vorteile: „Noch viel wichtiger ist
es, dass ein eigener Spielraum der Länder in der Steuererhebung die
Verbindung zwischen den Ländern auf der einen und den Bürgern wie
Unternehmen auf der anderen Seite festigt. Die Landesregierungen
müssten in der Folge intensiver die Verwendung von Steuermitteln
erklären, mit mehr Transparenz und Subsidiarität wäre zu rechnen.“
Für einen Erfolg müsse dieses Konzept aus Sicht der Stiftung
Familienunternehmen an zwei Bedingungen geknüpft werden,
konkretisiert Hennerkes. „Zu- und Abschläge für einzelne Steuerarten
dürfen nicht als Vorwand für eine steuerliche Mehrbelastung von
Bürgern und Unternehmen dienen. Deswegen sollte der Spielraum der
Länder auf einen Korridor begrenzt bleiben. Außerdem muss der
bürokratische Mehraufwand für die Unternehmen beschränkt werden. Dies
könnte zum Beispiel erreicht werden, indem es trotz der von Land zu
Land unterschiedlichen Steuersätze bei einem Steuerbescheid für den
Steuerzahler bleibt.“
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