Das Land Hamburg plant für 2013 eine
Gesetzesinitiative im Bundesrat mit dem Ziel, für Maklerleistungen
das „Bestellerprinzip“ verbindlich festzuschreiben. Wer einen Makler
mit dem Verkauf oder der Vermietung beauftragt, soll künftig die
Maklerkosten alleine tragen und diese nicht ganz oder teilweise auf
den Käufer abwälzen können. OTTO STÖBEN hat dieses Verfahren schon
vor Jahrzehnten eingeführt, und das mit gutem Grund.
Bei Immobilienkäufern und Mietern sind Maklercourtagen als
Zusatzkosten verständlicherweise unbeliebt. Sie erkennen nicht recht,
für welche Leistung sie eigentlich bezahlen sollen. In der Tat
bezieht sich gut 80% der maklerischen Tätigkeit auf das Objekt. Auch
die Prüfung und Auswahl des Käufers bzw. Mieters wird doch eher im
Interesse des Verkäufers/Vermieters erbracht. Aus diesem Grund hat
OTTO STÖBEN bei Kaufgeschäften bereits vor 25 Jahren die einseitige
Provision vom Verkäufer eingeführt, damals teilweise zum
Unverständnis von Experten und Fachkollegen. Dieses aus dem
angelsächsischen Raum stammende Modell hat sich seither zur
Zufriedenheit aller Beteiligten bewährt. Die in Deutschland noch weit
verbreitete Aufteilung der Courtage ist weltweit ein Unikum.
Vor diesem positiven Erfahrungshintergrund begrüßt das Haus OTTO
STÖBEN ausdrücklich die geplante Regelung, die nicht nur für
Kaufgeschäfte sondern auch bei Vermietungen verbindlich gelten soll.
„Es müsste eigentlich jedem klar sein, dass ein Makler beispielsweise
bei Verhandlungen um den Kauf- oder Mietpreis nicht die Interessen
beider Seiten gleichermaßen vertreten kann“, sagt Geschäftsführer
Carsten Stöben. „Insofern ist die geplante Gesetzesregelung nicht nur
fairer, sondern schafft auch Klarheit.“
Ein weiterer positiver Effekt dürfte sein, dass für Interessenten
dann keine Hemmschwelle mehr besteht, sich bei der Objektsuche an
seriöse Makler zu wenden.
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