Stracke: Gesundheit fördern, Prävention stärken

Anlässlich der heutigen Beschlussfassung des
Kabinetts über den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der
Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz) erklärt
der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Stracke:

Künftig werden für Maßnahmen der Primärprävention und der
Gesundheitsförderung insgesamt mehr als 500 Millionen Euro jährlich
bereitgestellt. Krankenkassen investieren ab 2016 jährlich mehr als
doppelt so viel (mindestens sieben Euro je Versicherten) für
Präventionszwecke. Davon entfällt ein Mindestbeitrag von zwei Euro je
Versicherten auf Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung.
Auch für Leistungen zur Prävention in Lebenswelten, wie
Kindertageseinrichtungen und Schulen, wird ein Mindestbeitrag von
zwei Euro zur Verfügung gestellt. Zur Sicherstellung der Qualität
sind die Krankenkassen verpflichtet, einheitliche Verfahren zur
Qualitätssicherung festzulegen sowie eine Übersicht über die
Präventionsangebote im Internet bereit zu stellen. Die
Gesundheitsuntersuchung wird künftig eine ärztliche
präventionsorientierte Beratung beinhalten. Auf dieser Grundlage
können Ärzte ihren Patienten individuelle, maßgeschneiderte Maßnahmen
zur Prävention empfehlen. Damit ist es uns als CSU-Landesgruppe
gelungen, ein wichtiges, im Koalitionsvertrag verankertes Anliegen
auf den Weg zu bringen, das noch im Rahmen der christlich-liberalen
Koalition von der SPD aus wahltaktischen Gründen aufgehalten wurde.
Gesundheit ist die Grundlage für die Entfaltungsmöglichkeiten jedes
einzelnen Bürgers. In einer Gesellschaft des längeren Lebens sind
daher gezielte Gesundheitsförderung und Prävention in jedem
Lebensalter von entscheidender Bedeutung. Als CSU-Landesgruppe haben
wir uns insbesondere erfolgreich für eine Verbesserung bei den
Vorsorge- und Präventionsleistungen in anerkannten Kurorten
eingesetzt. Darüber hinaus werden wir uns dafür stark machen, dass
die im Gesetzentwurf vorgesehene grundsätzlich zu begrüßende
Möglichkeit, ambulante Vorsorgeleistungen in Kur und Heilbädern zu
erbringen, ohne vorher ambulante Leistungen in Anspruch genommen zu
haben, nicht nur auf besondere berufliche und familiäre Umstände
beschränkt bleibt. Damit können wir die Kur- und Heilbäder in ihrer
wichtigen Aufgabe einer sanften Gesundheitsmedizin weiter stärken.

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 – 5 5012 / – 5 2427
Fax: 030 / 227 – 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de